Sanktionen gegenüber Burundi

Bern, 04.12.2015 - Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Burundi angenommen. Diese sieht eine Sperrung von Geldern für bestimmte Personen vor, die gegen den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Burundi handeln. Die Verordnung tritt heute in Kraft.

Diese Verordnung wurde vom Bundesrat als Reaktion auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in Burundi und die Sicherheits- und politischen Probleme des Landes seit dem Frühling 2015 beschlossen. Seit mit dem versuchten Staatsstreich vom 13. Mai 2015 verhindert werden sollte, dass der aktuelle Präsident Pierre Nkurunziza für eine dritte Amtszeit kandidiert, kommt es im Land regelmässig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern und Gegnern des Präsidenten.

Die Verordnung sieht die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von vier natürlichen Personen vor. Dabei handelt es sich um drei ranghohe Sicherheitsbeauftragte der aktuellen Regierung und einen Hauptakteur des misslungenen Putsches vom vergangenen Mai. Ausserdem ist es verboten, den betroffenen Personen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der beunruhigenden Lage in Burundi hat die Europäische Union am 1. Oktober 2015 Sanktionsmassnahmen gegenüber vier burundischen Staatsangehörigen erlassen. Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen lehnen sich an die europäischen Massnahmen an. Die neue Verordnung tritt am 4. Dezember 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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