Regionalpolitik: Reform der Steuererleichterungen abgeschlossen

Bern, 03.06.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2016 die Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.

Der Bundesrat hat heute die revidierte Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (Bundesratsverordnung) verabschiedet und auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen hatte der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Mit der Revision werden die Bundesratsverordnung und die Verordnungen des WBF über die Anwendungsgebiete und die Ausführungsbestimmungen auf eine neue Grundlage gestellt. Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit Steuererleichterungen stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen stehen.
  2. Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
  3. Die Einführung einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen.
  4. Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.

Transparenz wird gestärkt
Im Bestreben, das Instrument der Steuererleichterungen zukunftsfähig auszugestalten und dessen innen- wie aussenpolitische Akzeptanz zu stärken, werden bei zukünftigen Steuererleichterungen der Name des Unternehmens, der Durchführungsort und die Grössenordnung der zu schaffenden oder neu auszurichtenden Arbeitsplätze veröffentlicht. Weiter wird auch eine Anforderung an den kantonalen Steuererleichterungsentscheid eingeführt, welche einen Höchstbetrag bei den kantonalen Steuererleichterungen verlangt, falls ein Antrag auf Bundessteuererleichterungen gestellt wird.

Anwendungsgebiete angepasst
Das WBF hat die Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen nach Anhörung der Kantone festgelegt. Die Liste der Gemeinden des Förderperimeters ist in der revidierten Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden (WBF-Verordnung zum Perimeter) aufgeführt. Unter Beibehaltung des bisherigen Bevölkerungsanteils von zehn Prozent gehören 93 regionale Zentren in 19 Kantonen zu den Anwendungsgebieten.

Mit der Reform werden die Anwendungsrichtlinien des WBF für die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik aufgehoben. Deren Bestimmungen ergänzt mit Präzisierungen wurden teilweise in die Bundesratsverordnung überführt. Andere Teile sowie weitere Ausführungsbestimmungen werden in der neuen Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (WBF-Anwendungsverordnung) erlassen. Sie hält u.a. die möglichen Höchstbeträge von CHF 95‘000.-- pro neu zu schaffenden und CHF 47‘500.-- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr fest.

Internationale Dimension
Parallel zu den Reformarbeiten wurden Gespräche mit der Europäischen Kommission und im OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (FHTP) geführt. Dieser Austausch stärkte das Verständnis für die Zielsetzung und Funktionsweise der Steuererleichterungen als regionalpolitisch begründetes Instrument.

Das FHTP hat im Frühling 2015 entschieden, dass Regimes wie die Schweizer Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, welche Investitionen und Arbeitsplätze in strukturell schwächeren Gebieten begünstigen, keiner weiteren Untersuchung und somit keiner Anpassung bedürfen. Auch in der EU ist die Legitimität der Steuererleichterungen als Instrument der Regionalpolitik anerkannt.

Inkrafttreten der revidierten Verordnungen
Die totalrevidierte Bundesratsverordnung tritt zusammen mit der WBF-Verordnung zum Perimeter und der WBF-Anwendungsverordnung am 1. Juli 2016 in Kraft. Die bisherigen Verordnungen samt Erläuterungen und Anwendungsrichtlinien werden aufgehoben.


Adresse für Rückfragen

Martin Godel, Stv. Leiter Direktion für Standortförderung, Leiter Ressort KMU-Politik, SECO
Tel. 058 462 29 61, martin.godel@seco.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

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