Bekämpfung der Schwarzarbeit: Mehr kantonale Inspektoren im Einsatz
Bern, 16.06.2016 - Die Anzahl Betriebskontrollen sowie die eingesetzten Ressourcen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind im Kontrolljahr 2015 gestiegen. Um die Bekämpfung der Schwarzarbeit wirksamer auszugestalten hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung sowie die entsprechende Botschaft vorbereitet. Zusätzlich wird die Ausbildung für die kantonalen Inspektoren gezielt verbessert.
Kantonale Inspektoren
Aus dem Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) geht hervor, dass die Kantone im Schnitt mehr Ressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt haben (+ 8.3 Stellen). Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch das SECO.
Kontrolltätigkeit der Kantone
Im Jahr 2015 haben die kantonalen Inspektoren total 13'137 Betriebs- und 39'777 Personenkontrollen durchgeführt. Die Zahl der Betriebskontrollen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen (+9%), während die Personenkontrollen etwa stabil geblieben sind.
Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit und Sanktionen
Die Zahl der vermuteten Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Ausländerrecht sowie die Zahl der Rückmeldungen der Migrationsämter über verhängte Sanktionen ging im Jahr 2015 wiederum zurück (vermutete Verstösse: -10%, Sanktionen: -23%). Da die Kantone die Kontrollschwerpunkte jährlich neu festlegen, lässt eine Abnahme an Verdachtsfällen und Rückmeldungen nicht zwingend auf eine Abnahme der Schwarzarbeit schliessen. Es bleibt abzuwarten, ob in den nächsten Jahren ebenfalls eine rückläufige Tendenz zu beobachten ist. Im Bereich des Quellensteuerrechts sind die vermuteten Verstösse sowie die verhängten Sanktionen gestiegen (+ 10% bzw. + 2%). Im Sozialversicherungsrecht konnte eine leichte Zunahme der Verdachtsfälle festgestellt werden (+ 1.5%), während die verhängten Sanktionen stark gestiegen sind (+ 36%).
Wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Die Evaluation des Vollzugs hat ergeben, dass gesetzlicher Anpassungsbedarf hauptsächlich in folgenden Bereichen besteht: Meldung von Verdachtsfällen ausserhalb des Kontrollgegenstandes, Ausdehnung des Kreises der unterstützenden Behörden, Verpflichtung zu gegenseitigen Rückmeldungen, Aufsichtskompetenzen des SECO und Vorgaben für Kontrolltätigkeit sowie Sanktionierung von Melde- und Aufzeichnungspflichtverstössen im UVG und Quellensteuerrecht. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag sowie die dazugehörige Botschaft zuhanden des Parlaments am 18. Dezember 2015 verabschiedet. Die Vorlage wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2016 im Parlament beraten.
Des Weiteren hat das SECO im Rahmen der Vollzugsverbesserung zusammen mit dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) ein Ausbildungsprogramm für die kantonalen Inspektoren entwickelt. Die Schulung wurde im März 2016 aufgenommen.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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