Seilbahnen werden administrativ entlastet

Bern, 19.12.2016 - Der Bund will die Seilbahnbranche mit der Anpassung gewisser Vorschriften entlasten, ohne das hohe Sicherheitsniveau zu gefährden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 19. Dezember 2016 entsprechende Vorschläge bei den interessierten Kreisen in eine informelle Vorkonsultation geschickt. Die Neuerungen sollen voraussichtlich auf den 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Das BAV schlägt vor, dass die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre verlängert wird. Auch sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Ebenso wird vorgeschlagen, auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter durch den Bund zu verzichten.

Durch diese Neuerungen verringert sich der Aufwand für die Seilbahnunternehmen, ohne dass das Sicherheitsniveau gesenkt würde. Ebenso nimmt der Personalaufwand der Bundesverwaltung ab. Die Massnahmen sind Bestandteil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Die im Stabilisierungsprogramm vorgesehenen Änderungen des Seilbahn- und Personenbeförderungsgesetzes bedürfen der Umsetzung auf Verordnungsstufe. Betroffen von der Revision sind die Seilbahnverordnung (SebV) und die Seilverordnung (SeilV). Die SebV muss vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, die SeilV durch das UVEK. Als Zeitpunkt ist der 1. Juli 2017 vorgesehen. Gleichzeitig werden die Verordnungen an die neue EU-Seilbahnverordnung angepasst, die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist.

Während der informellen Vorkonsultation können sich Verbände, Firmen und Kantone zu den Vorschlägen äussern. Sie dauert bis zum 28. Januar 2017.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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