Weitere Massnahmen zur administrativen Entlastung der Seilbahnen

Bern, 14.02.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben unter Einbezug betroffener Kantone, Verbände, Unternehmen und weiterer Ämter Massnahmen beschlossen, um die Seilbahnunternehmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens administrativ zu entlasten. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Vorprüfungen von Baudossiers, Schulungen von Projektleitenden, elektronische Hilfsmittel und Verfahren sowie die Klärung des Umgangs mit Normen. Die Massnahmen ergänzen bereits laufende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017 - 2019.

Im Auftrag des Bundesrats hat das Seco 2015 einen Bericht zur administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlicht. Damit wurde unter anderem die Erarbeitung von hilfreichen Massnahmen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren für Seilbahnen angestossen. Zur Umsetzung wurden drei Arbeitsgruppen unter Federführung des BAV eingesetzt, denen Vertreter der Tourismuskantone, Seilbahnverbände bzw. -unternehmen sowie weiterer betroffener Bundesämter angehörten. Sie haben 36 Massnahmen bestimmt, die nun schrittweise umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Einführung elektronischer Hilfsmittel und Verfahren und die erweiterte Vorprüfung von Baudossiers durch das BAV. So können die Bahnen frühzeitig auf allfällige Probleme aufmerksam gemacht werden. Weiter sind ein institutionalisierter Erfahrungsaustausch sowie Schulungen vorgesehen. Zudem wurden Massnahmen im Umgang mit verschiedenen technischen Normen bzw. deren Interpretation beschlossen. Auch wurden die Rollen von Behörden, Bahnen und weiteren Akteuren sowie Abläufe von Verfahren geklärt. Sämtliche Massnahmen lassen sich innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens umsetzen. Sie ergänzen die vom BAV bereits eingeleiteten Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen zur administrativen Entlastung der Seilbahnen, welche im Rahmen des Stabilisierungssprogramms 2017 - 2019 umgesetzt werden (Medienmitteilung BAV vom 19. Dezember 2016).


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Letzte Änderung 30.01.2024

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