Bericht: Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union im Jahre 2016

Bern, 11.05.2017 - Die Kontrollintensität im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit bewegte sich 2016 weiterhin auf hohem Niveau. Die Kontrollorgane haben in rund 42'000 Betrieben und bei 164'000 Personen die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Die Vollzugsorgane führen gezielte Kontrollen durch, die den auf dem Arbeitsmarkt beobachteten Risiken gerecht werden.

Im Jahr 2016 haben die Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen bei 164'000 Personen und 42'000 Betrieben die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Das Kontrollvolumen blieb weiterhin hoch: 36% aller entsandten Arbeitnehmer sowie 32% der selbstständigerwerbenden Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA sind im Berichtsjahr auf die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert worden. Zudem wurden im Jahr 2016 etwa 7% aller Schweizer Arbeitsstätten kontrolliert. Die Kontrollen wurden in sämtlichen Regionen und Branchen durchgeführt. Die meldepflichtigen Dienstleistungserbringer wurden im Jahr 2016 insbesondere im Baugewerbe und im verarbeitenden Gewerbe überprüft. Bei den Schweizer Betrieben gehörte das Gastgewerbe zu den Branchen mit einem hohen Kontrollumfang.
Diese Kontrollen werden vor allem in den Branchen und den Regionen intensiviert, in denen die Vollzugsorgane ein erhöhtes Risiko erkennen. Somit widerspiegeln die im Bericht aufgeführten Verstösse gegen einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) sowie die Unterbietungsquoten gegenüber den üblichen Löhnen nicht die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind eine Momentaufnahme innerhalb der Branchen und der Betriebe, die auf Grund der definierten Strategie des jeweiligen Kontrollorgans ausgewählt wurden.

Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Schweizer Unternehmen
Den kantonalen tripartiten Kommissionen obliegt die Beobachtung der Entwicklung des Arbeitsmarktes im Allgemeinen sowie die Kontrolle vor Ort der Branchen, in denen von den Sozialpartnern keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt wurden, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen regeln. Im Rahmen der Überprüfung von Schweizer Arbeitgebern führten die kantonalen tripartiten Kommissionen mehr als zwei Drittel der Kontrollen bei Betrieben durch, die der Branchengruppe «Dienstleistungen für Unternehmen» und dem Handel zuzuordnen sind. In diesen Branchen wurden im Berichtsjahr zahlreiche Fälle von Lohnunterbietung aufgedeckt. In der Periode 2015-2016 sind bei 12% der überprüften Schweizer Betriebe Lohnunterbietungen festgestellt worden. Je nach Region können sich unterschiedliche Kontrollprioritäten ergeben. Die Anzahl der ermittelten Lohnunterbietungen variiert ebenfalls von Branche zu Branche und je nach angewandter Kontrollstrategie der zuständigen tripartiten Kommission. 45% der Verständigungsverfahren mit den Schweizer Betrieben führten zu Lohnnachzahlungen und Lohnerhöhungen. Die Kontrollaktivität der Paritätischen Kommission bei Schweizer Arbeitgebern ist Teil des ordentlichen Vollzugs der GAV. In diesem Rahmen haben sie 10‘296 Kontrollen durchgeführt.

Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Dienstleistungserbringer aus der EU
Das Risiko von Lohnunterbietungen ist bei Dienstleistunsgerbringern aus der EU aufgrund der Lohnunterschiede zwischen der Schweiz und den Herkunftsländern dieser Arbeitnehmenden erhöht. Die paritätischen Kommissionen sind vom Gesetzgeber beauftragt, die Einhaltung der ave GAV durch Entsendebetriebe zu überprüfen. Im Jahr 2016 führten sie 7'444 Betriebskontrollen (18'432 Personen) durch. Bei 25% der im Jahr 2016 erfolgten Betriebskontrollen wurden Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt. Die paritätischen Kommissionen haben den fehlbaren Betrieben insgesamt 1'429 Konventionalstrafen auferlegt. Im Jahr 2016 haben die kantonalen tripartiten Kommissionen 5'667 Entsendebetriebe (13'599 Personen) überprüft und 706 Fälle von Unterbietungen der üblichen Löhne aufgedeckt. In der Periode 2015-2016 wurde bei 16% der kontrollierten Entsendebetrieben eine missbräuchliche Lohnunterbietung festgestellt. Jedoch konnten die tripartiten Kommissionen mit den fehlbaren Betrieben über 70% der Verständigungsverfahren erfolgreich abschliessen. Die Vollzugsorgane überprüften den Erwerbsstatus von 7'000 selbständigen Dienstleistungserbringer aus der EU. Nur bei 6% der kontrollierten Personen wurde eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr schützen die Arbeitnehmenden vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen ist eine Verbundaufgabe, die nur dann zielgerichtet und effizient umgesetzt werden kann, wenn die Sozialpartner, die tripartiten Kommissionen und die staatlichen Behörden eng zusammenarbeiten.

Der diesjährige Bericht wurde neu strukturiert. Der eigentliche Bericht ist ergänzt um einen statistischen Anhang, in dem die von den Vollzugsorganen übermittelten Zahlen detailliert aufgeführt sind. Parallel zur Veröffentlichung des Berichts werden ein Flyer und ein Video zur Verfügung gestellt. Darin wird erklärt, wie die flankierenden Massnahmen funktionieren. (S. unter den unten aufgeführten Link).


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Letzte Änderung 30.01.2024

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