Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EFTA–Philippinen per 1. Juni 2018

Bern, 09.05.2018 - Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und den Philippinen wird für die Schweiz und die Philippinen am 1. Juni 2018 in Kraft treten. Die Eidgenössischen Räte haben dem Abkommen im März 2017 zugestimmt. Es soll dazu beitragen, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu vertiefen. Am 9. Mai 2018 hat der Bundesrat die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen.

Das am 28. April 2016 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen den Philippinen und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) deckt zahlreiche Sektoren ab und liberalisiert insbesondere den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Für Export­produkte aus der Schweiz wird es den Zugang zum philippinischen Markt verbessern und der Schweizer Wirtschaft damit auf diesem Markt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ländern ohne solches Abkommen verschaffen. Überdies können mit dem Abkommen Diskri­minierungen gegenüber bestehenden und künftigen Freihandelspartnern der Philippinen abgebaut oder verhindert werden.

Beseitigung der Zölle

Ab dem 1. Juni 2018 profitieren Schweizer Exporteure vom zollfreien Zugang zum philippinischen Markt für nahezu alle Industrieprodukte (knapp 92 %); diese machen 96 Prozent der heutigen Schweizer Exporte in die Philippinen aus. Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden die Zölle für die restlichen Industrieprodukte innerhalb von drei bis zehn Jahren schrittweise abgebaut. Im Übrigen werden die bisher von den Philippinen erhobenen Zölle für den Grossteil der wichtigsten von der Schweiz exportierten (verarbeiteten und unverarbeiteten) Landwirtschaftsprodukten entweder sofort (z.B. für Energydrinks, Bonbons, Schokolade, Käse, Milchpulver) oder nach einer Übergangszeit von höchstens sechs Jahren abgeschafft (insbesondere für Biskuits, Müesli und Konfitüre, Rindstrockenfleisch, Tabakprodukte). Die Zollabgaben für Kaffeekapseln werden dank dem Abkommen halbiert.

Die Schweiz ihrerseits beseitigt alle Zölle für Industrieprodukte aus den Philippinen. Ausser­dem gewährt sie gewissen Landwirtschaftserzeugnissen von besonderem Exportinteresse für die Philippinen einen präferenziellen Marktzugang. Dies betrifft insbesondere Muscovado (eine philippinische Rohrzuckerspezialität), bestimmte Schnittblumen sowie verschiedene hauptsächlich exotische Früchte und Fruchtsäfte.

Wachstumspotenzial

Dank dem Abkommen können die Schweizer Akteure ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu diesem Partner mit grossem Entwicklungspotenzial vertiefen. Mit einer Bevölkerung von über 100 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern und einem kräftigen Wirtschaftswachstum sind die Philippinen für Schweizer Unternehmen ein interessanter Wachstumsmarkt. 2017 waren die Philippinen der sechstwichtigste Handels­partner der Schweizer in Südostasien.


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Ministerin,
Ressortleiterin Freihandelsabkommen/EFTA,
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Letzte Änderung 30.01.2024

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