Personenfreizügigkeit 2018: Arbeitsmarktlage weiter stabil

Bern, 01.07.2019 - Mit 31 200 Personen ist der Wanderungssaldo von EU/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz für 2018 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Im gleichen Zeitraum hat die Beschäftigung zugenommen und die Arbeitslosigkeit ist leicht gesunken. Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird immer besser ausgeschöpft. Die Zuwanderung passt sich weiterhin den Bedürfnissen der Wirtschaft an und trägt dazu bei, die Alterung der Bevölkerung abzuschwächen.

Wie in den letzten Jahren spielte die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit für die Wirtschaft auch im Jahr 2018 eine bedeutende Rolle. Aufgrund einer verhaltenen Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz und einer weiteren Verbesserung der Arbeitsmarktlage im EU/EFTA-Raum verharrte der Wanderungssaldo von EU/EFTA-Staatsangehörigen 2018 auf vergleichsweise tiefem Niveau. Auch in den ersten Monaten 2019 zeichnete sich keine deutliche Zunahme der Netto-Zuwanderung in die Schweiz ab.

Weiterhin hohe Erwerbsbeteiligung
Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU/EFTA in die Schweiz orientiert sich stark an den Bedürfnissen der Wirtschaft, wie die hohe Erwerbsbeteiligung dieser Personen zeigt. Die Erwerbsquote der EU-Staatsangehörigen lag 2018 bei 87,3 Prozent gegenüber 84,2 Prozent im Schweizer Durchschnitt und 84,6 Prozent für Schweizer Staatsangehörige. Die Zuwanderung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) hat damit deutlich dazu beigetragen, die Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen am Erwerbsleben in der Schweiz zu erhöhen. Gleichzeitig wird auch das inländische Arbeitskräftepotenzial immer besser ausgeschöpft.

Die Arbeitslosenquote bei EU/EFTA-Staatsangehörigen liegt über dem Schweizer Durchschnitt. Dies erklärt sich unter anderem dadurch, dass ein grosser Teil der Zuwanderung in Branchen erfolgt, die vergleichsweise stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Da sie zudem vor allem in Unternehmen tätig sind, die starken saisonalen Schwankungen unterliegen, haben EU/EFTA-Staatsangehörige auch zur Flexibilität unseres Arbeitsmarktes beigetragen. Die Arbeitslosenquote bei Personen aus Drittstaaten ist immer noch deutlich höher als der Durchschnitt, während jene von Schweizerinnen und Schweizern in den letzten Jahren konstant tief geblieben ist. Die Entwicklung der Erwerbs- und der Arbeitslosenquoten deutet also bisher nicht auf einen generellen Verdrängungseffekt auf dem Arbeitsmarkt hin. Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in die Schweiz kommen, sind zudem meist erwerbstätig und eher jung, was dazu beigetragen hat, die Alterung der Arbeitskräfte zu bremsen.

Zuwanderungswachstum hat wenig Einfluss auf die Lohnentwicklung der ansässigen Bevölkerung
Das Lohnniveau der Personen, die im Rahmen des FZA in die Schweiz eingewandert sind, lag zwischen 2010 und 2018 durchschnittlich 0,4 Prozent tiefer als bei merkmalsgleichen Ansässigen, die vor dem Inkrafttreten des FZA bereits in der Schweiz arbeiteten. Je nach Herkunftsregion sind bei der Lohnentwicklung Unterschiede festzustellen: Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Nord- und Westeuropa schlagen sich relativ gut und verdienen bei gleichen Bedingungen einen im Durchschnitt um 2 Prozent höheren Lohn als die ansässige Bevölkerung. Bei Personen aus Südeuropa liegt der Lohnnachteil durchschnittlich bei 4,3 Prozent und bei Personen aus Osteuropa bei 5,9 Prozent.

Der Lohnunterschied zwischen Kurzaufenthalterinnen bzw. Kurzaufenthaltern und niedergelassenen Personen lassen sich mit Faktoren wie Ausbildung, Alter, Beruf, Branche, Erfahrung oder Region erklären. Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern ist die Hälfte der Lohndifferenz zu Ansässigen von 9,2 Prozent ebenfalls auf Merkmale im Zusammenhang mit der Person, der Tätigkeit oder dem Betrieb zurückzuführen.

Dennoch bleibt das Lohnwachstum in der Schweiz insgesamt ausgeglichen. Das durchschnittliche Lohnwachstum der Schweizerinnen und Schweizer lag zwischen 2002 und 2016 im Durchschnitt bei 1,1 Prozent, gegenüber 1,2 Prozent für die gesamte Erwerbsbevölkerung. Der Anteil an Personen mit tiefem Einkommen ist zwischen 2002 und 2016 praktisch unverändert geblieben.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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