Bundesrat fordert eine sofortige Beendigung der Kampfhandlungen und erleichtert die Erbringung humanitärer Hilfe in Syrien

Bern, 16.10.2019 - Der Bundesrat verurteilt die militärische Intervention der Türkei in Syrien und erachtet sie als Verstoss gegen die UNO-Charta und somit als völkerrechtswidrig. Er ruft die Türkei auf, alle Kampfhandlungen sofort einzustellen und über den Verhandlungsweg auf eine sofortige Deeskalation und eine politische Lösung der Konflikte hinzuwirken. Diese Position hat die Schweiz gegenüber der Türkei in den vergangenen Tagen mehrmals zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig hat der Bundesrat am 16. Oktober 2019 beschlossen, die Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, die für die Arbeit der humanitären Organisationen in Syrien erforderlich sind. Die Änderung der einschlägigen Verordnung tritt am 15. November 2019 in Kraft.

Aus Schweizer Sicht können Konflikte und Sicherheitsbedenken nicht militärisch gelöst werden. Die Schweiz ruft die Akteure dazu auf, alle zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel zu nutzen. Nur eine politische Lösung im Rahmen des UNO-Friedensprozesses in Genf wird es ermöglichen, die Ursachen des Konflikts anzugehen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Schweiz aktiv die Bemühungen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Syrien, einen syrischen Verfassungsausschuss in Genf einzuberufen. Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung eng und steht in Kontakt mit internationalen Partnern.

Die Schweiz ist sehr besorgt über die humanitären Konsequenzen der Kampfhandlungen, insbesondere was den Schutz der Zivilbevölkerung angeht. Die humanitäre Lage, insbesondere der Vertriebenen, ist prekär und hat sich mit der neuerlichen Militärintervention in den letzten Tagen erheblich verschärft. Mittlerweile befinden sich im Nordosten Syriens über 210'000 Menschen auf der Flucht. Die Kapazitäten der humanitären Organisationen haben sich aufgrund der letzten Entwicklungen, inkl. der Sicherheitssituation, stark verschlechtert.

Die Zivilbevölkerung, humanitäres Personal und zivile Infrastruktur müssen durch alle Konfliktparteien unbedingt geschützt werden. Der unverzügliche, ungehinderte und nachhaltige humanitäre Zugang zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung muss jederzeit gewährt werden.

Um die Humanitäre Hilfe in Syrien zu erleichtern, hat der Bundesrat entschieden, die Sanktionen gegenüber Syrien teilweise anzupassen. Ziel ist es, den humanitären Akteuren, die Beiträge des Bundes erhalten, sowie den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz ausnahmsweise zu erlauben, Geschäftsbeziehungen zu von Sanktionen betroffenen Organisationen zu unterhalten, sofern dies für die Erfüllung ihres Auftrags in Syrien erforderlich ist.  

So sieht der Bundesrat eine Ausnahmebewilligung für die Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen für von Sanktionen betroffene natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen vor, sofern diese Finanztransaktionen zur Erbringung humanitärer Hilfe oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung notwendig sind. Es muss nachgewiesen werden, dass es zu den von Sanktionen betroffenen natürlichen Personen oder Organisationen keine gleichwertige Alternative gibt.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Damit schloss sich die Schweiz den von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen an. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen hat der Bundesrat die Verordnung bereits mehrmals angepasst. Die angepasste Verordnung tritt per 15. November 2019 in Kraft.

Die Schweiz engagiert sich in ganz Syrien, unabhängig von Konfliktlinien, und steht mit ihren humanitären Partnern vor Ort im Kontakt. Seit 2011 hat die Schweiz über CHF 430 Mio. bereitgestellt, um die notleidende Bevölkerung in Syrien sowie in den umliegenden Ländern zu unterstützen. Es handelt sich um das bisher grösste humanitäre Engagement der Schweiz.


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi
Bundesratssprecher
Tel. +41 58 462 37 03
andre.simonazzi@bk.admin.ch

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
Tel. +41 58 462 20 07



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-76723.html