Bundesrat bestätigt Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung

Bern, 15.01.2020 - Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 die revidierten Aktionspläne 2020-2023 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zu Wirtschaft und Menschenrechten gutgeheissen. Der Bund fördert die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung setzt sich der Bund aktiv für international abgestimmte Rahmenbedingungen ein. Er unterstützt Unternehmen, stärkt die Thematik in Entwicklungs- und Transitionsländern und fördert die Transparenz. Mit diesem Ziel hat er die aufeinander abgestimmten Aktionspläne zur Corporate Social Responsibility (CSR) sowie zu Wirtschaft und Menschenrechten (NAP) für die Legislaturperiode 2020-2023 verabschiedet.

Der CSR-Aktionsplan 2020-2023 konzentriert sich auf sechzehn Massnahmen. Diese fördern vor allem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltsprüfung auf Unternehmensebene, den Stakeholderdialog sowie die Angleichung der CSR-Instrumente der Privatwirtschaft an die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde vom WBF und dem EDA unter Einbezug der externen Interessensgruppen (Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) für den Zeitraum 2020-2023 überarbeitet. Er baut auf den bisher erzielten Ergebnissen auf und wird die Unternehmen weiterhin durch wirksame Massnahmen unterstützen. Dies beinhaltet namentlich die Schaffung von Fördermassnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung (Tools, Leitfäden etc.) und die Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Initiativen, die insbesondere KMU unterstützen können.  

Mit den beiden Aktionsplänen unterstützt der Bundesrat Unternehmen, international abgestimmte Normen und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu wahren. Dazu gehören die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Gemäss Beschluss vom 14. August 2019 setzt sich der Bundesrat in der parlamentarischen Debatte zur Konzernverantwortungsinitiative für eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Darüber hinaus soll die Einführung einer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit und Mineralien aus Konfliktzonen geprüft werden. Das Parlament berät zur Zeit entsprechende Vorschläge.

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, einschliesslich der Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes, der Arbeitsbedingungen und der Korruptionsprävention, trägt zur Produktivität der Unternehmen bei. Verantwortungsbewusstes Handeln verbessert die Marktpositionierung und reduziert potenzielle Reputationsrisiken.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF, Tel. 058 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch

Kommunikation EDA, Tel. 058 462 31 53,
info@eda.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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http://www.wbf.admin.ch

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Letzte Änderung 30.01.2024

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