Bundesrat und Parlament lehnen Finanzierungsverbotsinitiative ab

Bern, 09.10.2020 - Am 29. November 2020 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten». Das Verbot soll für die Schweizerische Nationalbank, die AHV/IV, Pensionskassen und Stiftungen sowie Banken und Versicherungen gelten. Eine Annahme der Initiative würde den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz benachteiligen und die Altersrenten gefährden. An der Medienkonferenz vom 9. Oktober 2020 bekräftigte Bundesrat Guy Parmelin die Haltung von Bund und Parlament.

Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden soll. Als Kriegsmaterialproduzenten definiert die vorgesehene Verfassungsbestimmung Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Der Bund soll sich ausserdem auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.

Das von der Initiative angestrebte weltweite Finanzierungsverbot ist nicht realistisch, eine Annahme der Initiative hätte keinen Einfluss auf die weltweite Waffenproduktion. Sie bliebe wirkungslos. Sie hätte aber negative Auswirkungen auf die Schweiz, weil ihre Annahme die Investitionsmöglichkeiten der Pensionskassen und der AHV/IV stark einschränken würde. Die damit verbundenen höheren Verwaltungskosten und Anlagerisiken sowie längerfristig geringeren Renditeaussichten würden sich letztlich negativ auf die Altersrenten auswirken. Die Einschränkung der Investitionsfreiheit von Banken und Versicherungen würde zudem den Schweizer Finanzplatz schwächen.

Wettbewerbsnachteil für KMU und die Schweizer Industriebasis

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative auch aus wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Gründen ab. Bei einer Umsetzung des Finanzierungsverbots für Schweizer Banken dürften auch Schweizer KMU keine Kredite mehr von ihrer Hausbank erhalten, wenn sie gemäss den strengen Kriterien der Initiative als Kriegsmaterialproduzenten gelten. Dies könnte z.B. zahlreiche KMU der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) betreffen, die teilweise als Zulieferer von Rüstungsunternehmen tätig sind. Wird diesen KMU der Zugang zu Krediten erschwert, können sie weniger investieren. Dadurch verlieren sie an Wettbewerbsfähigkeit. Schliesslich könnte so wichtiges Knowhow und Arbeitsplätze verloren gehen. Eine hochtechnologische Industrie ist wichtig für den Wohlstand der Schweiz. Zudem ersetzt sie die einseitige Abhängigkeit der Armee von Beschaffungen im Ausland durch eine gegenseitige Abhängigkeit, indem Schweizer Zulieferunternehmen in die Wertschöpfungsketten ausländischer Rüstungsunternehmen eingebunden sind.

Finanzierungsverbot bereits vorhanden

Das Kriegsmaterialgesetz enthält bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Personenminen. Die geltende Regelung gewährt den Vorsorgewerken und dem Finanzplatz Schweiz aber den nötigen Handlungsspielraum, damit die verwalteten Vermögen breit diversifiziert und mit geringem Anlagerisiko in international etablierte Finanzprodukte investiert werden können. Es ist kein einziges Land bekannt, das ein derart weitreichendes Finanzierungsverbot kennt, wie es die Initiative verlangt.

Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» wurde am 21. Juni 2018 mit 104 612 gültigen Unterschriften eingereicht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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