Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela

Bern, 27.11.2020 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat den Anhang 1 der Verordnung geändert. Die EU hat am 12. November 2020 einige Einträge aktualisiert; die Änderung vom Anhang 1 übernimmt diese Anpassungen der EU. Es wurden weder neue Einträge hinzugefügt noch bestehende Einträge gestrichen. Die Massnahmen treten am 27. November 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.

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Letzte Änderung 30.01.2024

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