Nachhaltiges Palmöl aus Indonesien: Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet
Bern, 18.12.2020 - Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Der Bundesrat hat am 18. Dezember die Vernehmlassung zur Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz eröffnet. Die Verordnung setzt die entsprechende Bestimmung des CEPA um.
Die Schweiz hat Indonesien im CEPA moderate Zugeständnisse für Palmöl gewährt. Diese bestehen hauptsächlich aus sorgfältig abgestimmten Kontingenten für rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl im Umfang von insgesamt 10’000 Tonnen, die über fünf Jahre schrittweise auf insgesamt 12’500 Tonnen erhöht werden. Innerhalb dieser Kontingente werden die Zölle nicht eliminiert, sondern lediglich um rund 20 bis 40 Prozent gesenkt.
Die Zugeständnisse für Palmöl sind im Abkommen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Insbesondere muss das präferenziell importierte Palmöl die Nachhaltigkeitsziele von Artikel 8.10 des CEPA zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors erfüllen. Damit die Rückverfolgbarkeit von nachhaltig produziertem Palmöl gewährleistet ist, darf dieses ausserdem nicht in grossen Tanks, sondern ausschliesslich in Behältnissen von maximal 22 Tonnen transportiert werden. Im Gegensatz zu dieser Bedingung müssen die Bedingungen von Artikel 8.10 CEPA im innerstaatlichen Recht konkretisiert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die zur Vernehmlassung vorgelegte Verordnung erarbeitet.
Die Verordnung sieht vor, dass Importeure, welche präferenziell Palmöl aus Indonesien importieren wollen, einen Nachweis erbringen müssen, der die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele aus Art. 8.10 des CEPA belegt. Als Nachweis sind vier etablierte Zertifizierungssysteme zugelassen. Diese wurden im Rahmen einer vergleichenden Studie als die besten auf dem Markt verfügbaren Zertifizierungssysteme für Palmöl identifiziert. Ein Importeur, welcher gemäss einem dieser Systeme zertifiziert ist, kann beim SECO ein Gesuch um Genehmigung des Nachhaltigkeitsnachweises einreichen. Bei Genehmigung dieses Gesuchs kann er unter Berücksichtigung der anderen Bedingungen in der Folge präferenziell Palmöl aus Indonesien importieren und verpflichtet sich bei der Zollanmeldung, dass auch die Ware jeder individuellen Sendung durch das jeweilige Zertifizierungssystem zertifiziert ist. Im Rahmen von Nachkontrollen besteht die Möglichkeit, die tatsächliche Zertifizierung der Ware der einzelnen Sendung zu überprüfen.
Durch die Abstützung auf die besten existierenden Zertifizierungssysteme kann eine möglichst strikte Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Voraussetzungen erreicht werden. Zudem werden die globalen Bemühungen für eine nachhaltige Palmölproduktion unterstützt.
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu dieser Verordnung im Bewusstsein, dass deren Inkrafttreten vom Ausgang der Volksabstimmung vom 7. März 2021 über das CEPA abhängt. Wird das CEPA vom Stimmvolk gutgeheissen, tritt die Verordnung zusammen mit dem Abkommen in Kraft. Sollte das Stimmvolk das CEPA an der Urne ablehnen, würde die Erarbeitung dieser Verordnung entsprechend hinfällig.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1. April 2021.
Die Vernehmlassungsunterlagen können über die folgende Internetadresse bezogen werden: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
Adresse für Rückfragen
Informationsdienst WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
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Letzte Änderung 14.05.2024
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