Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo als «Beste Tourismusdörfer» ausgezeichnet

Bern, 02.12.2021 - Die Welttourismusorganisation UNWTO hat im Rahmen ihrer «Best Tourism Villages»-Initiative die besten Tourismusdörfer der Welt gesucht. Die Schweiz als Mitgliedstaat der UNWTO durfte drei Kandidaten ins Rennen schicken, die am 2. Dezember 2021 alle ausgezeichnet wurden. Kein anderes Land war so erfolgreich wie die Schweiz.

Tourismusdörfer mit traditionellen Tätigkeiten wie der Land- und Forstwirtschaft, die zudem den Tourismus als Mittel nutzen, um ihr kulturelles Erbe zu fördern, zu bewahren und für eine nachhaltige touristische Entwicklung einsetzen, konnten sich bewerben. Die drei Schweizer Orte Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo überzeugten mit ihrer starken Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung, ihrer Nähe zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der lokalen Wertschöpfung, die der Tourismus in den jeweiligen Regionen generiert.

Im Rahmen einer schweizweiten Ausschreibung wurden die drei Dörfer im Sommer 2021 von einer Jury bestehend aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, des Bundesamts für Umwelt BAFU und Schweiz Tourismus ausgewählt und bei der UNWTO eingereicht. Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo konnten sich mit ihren überzeugenden Dossiers gegen die anderen Schweizer Bewerber durchsetzen und schliesslich auch den Beratungsausschuss der UNWTO Initiative von ihrem Engagement im Bereich der nachhaltigen Entwicklung überzeugen.

An der Generalversammlung der UNWTO in Madrid, die diese Woche stattfindet, wurden nun die Gewinnerdörfer bekannt gegeben. Aus den über 170 eingegangenen Bewerbungen wurden 44 mit dem Label «Best Tourism Village» ausgezeichnet. Die Schweiz ist dabei das einzige Land, das drei erfolgreiche Dörfer ins Rennen geschickt hat.

Neben den heute verliehenen symbolischen Trophäen als Zeichen der Anerkennung profitieren die Gewinnerdörfer von weltweiten Medienkampagnen durch die UNWTO. Die Auszeichnung verleiht den Dörfern zusätzliche Visibilität und erlaubt ihnen sich entsprechend zu positionieren.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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