Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Bern, 04.03.2022 - Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Anhänge der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Neue Anhänge wurden hinzugefügt, die Nummerierung bestehender Anhänge wurde geändert. Im Besonderen wurden 122 Personen und eine Entität neu in den Anhang 8 (ehemals Anhang 3) aufgenommen. Die Massnahmen treten am 4. März 2022 um 18:00 Uhr in Kraft.

http://www.seco.admin.ch/situation-ukraine

Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch


Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-87481.html