Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 04.03.2022 - Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Anhänge der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Neue Anhänge wurden hinzugefügt, die Nummerierung bestehender Anhänge wurde geändert. Im Besonderen wurden 122 Personen und eine Entität neu in den Anhang 8 (ehemals Anhang 3) aufgenommen. Die Massnahmen treten am 4. März 2022 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 03.11.2023
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