Ukraine: zusätzliche Personen auf der Sanktionsliste
Bern, 12.10.2022 - Im Zusammenhang mit der Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland hat Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), am 12. Oktober 2022 die Sanktionierung von rund 30 weiteren Personen und Organisationen durch die Schweiz gutgeheissen. Gleichentags wurde der Bundesrat informiert. Damit entspricht die Sanktionsliste der Schweiz vollständig derjenigen der EU.
Gemäss dem Embargogesetz (EmbG) liegt die Zuständigkeit für die Nachführung der Sanktionsliste beim WBF. Am 12. Oktober 2022 änderte das WBF Anhang 8 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (kurz: «Verordnung»): 30 zusätzliche natürliche Personen sind nun von den Finanz- und Reisesanktionen betroffen und gegen 7 weitere Organisationen wurden Finanzsanktionen verhängt. Es handelt sich hauptsächlich um Personen, die in den von Russland organisierten sogenannten «Referenden» in den betreffenden ukrainischen Regionen Ende September eine Rolle spielten. Die Vermögenswerte dieser Personen in der Schweiz müssen gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden.
Ausserdem hat das WBF Anhang 6 der Verordnung geändert, damit die bereits für die Zonen der ukrainischen Oblasten Donezk und Luhansk geltenden Restriktionen nun auch für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und von Russland annektierten Zonen der ukrainischen Oblasten Saporischschja und Cherson gelten. Die Änderung dieser beiden Anhänge tritt am 12. Oktober 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Des Weiteren hat das WBF den Bundesrat am 12. Oktober 2022 über die anderen Massnahmen informiert, die Teil des am 6. Oktober 2022 verabschiedeten achten Sanktionspakets der EU sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die Rechtsgrundlage für die Schaffung einer Ölpreisobergrenze (oil price cap) sowie um die Erweiterung der Liste sanktionierter Güter. Der Bundesrat wird über die Übernahme dieser neuen Sanktionsmassnahmen entscheiden. Das WBF hat bereits mit den entsprechenden Arbeiten begonnen.Adresse für Rückfragen
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Letzte Änderung 14.05.2024
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