EasyGov.swiss: MWST-Abrechnungen und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
Bern, 15.12.2022 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 15. Dezember 2022 Easy-Gov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. Dank einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist die «MWST-Abrechnung easy» nun auch über EasyGov zugänglich. Weiter sind Gesuche um eine Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige im Pilotkanton Thurgau auf dem Portal möglich.
Seit Anfang 2021 bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die «MWST-Abrechnung easy» an. Diese Online-Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular und reduziert den Deklarationsprozess auf das Wesentliche. Zudem können Steuervertreter die Möglichkeit der Deklarationsfreigabe durch ihre Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen, was einem Bedürfnis der Treuhand- und Steuerberatungsbranche entspricht. Mit dem aktuellen Update können in EasyGov registrierte User neu auch auf «MWST-Abrechnung easy» zuzugreifen, ohne sich mit einem separaten Login im ePortal anmelden zu müssen. Die Anmeldung bei der MWST ist im Rahmen des Firmengründungsprozesses bereits seit dem Launch von EasyGov Ende 2017 möglich.
Schrittweiser Ausbau von Ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche beabsichtigen, ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anzustellen oder einzusetzen, haben eine Melde- oder Bewilligungspflicht. EasyGov unterstützt die Unternehmen beim Erstellen dieser Meldungen oder Anträge und stellt die Unterlagen der verantwortlichen Behörde zu. Der Kanton Thurgau stellt im Rahmen eines Pilotprojekts als erster Kanton Gesuche um Arbeitsbewilligungen für nicht EU/EFTA-Angehörige, sogenannte Drittstaatsangehörige, auf EasyGov bereit. Die neue Behördenleistung richtet sich an KMU und kantonale Behörden. Letztere haben die Möglichkeit, nachträgliche Informationen oder Unterlagen bei den Gesuchstellenden einzufordern.
Mit dem aktuellen Update können auf EasyGov folgende Meldungen und Gesuche erfasst werden:
- Meldung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) in allen 26 Kantonen.
- Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige (Ausweis G) in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich. Die Kantone St. Gallen und Aargau folgen im Frühjahr 2023.
- Arbeitsbewilligungen für eine Anstellung bei Schweizer Arbeitgebern für Drittstaatsangehörige im Kanton Thurgau (Kurzaufenthaltsbewilligung bis 4 Monate/120 Tage, Ausweis L oder Ausweis B)
In den nächsten Jahren sind weitere Etappen für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen geplant. Das Fernziel besteht darin, den Melde- und Bewilligungsprozess in allen 26 Kantonen zu erleichtern.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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