Haiti: Schweiz übernimmt UNO-Sanktionen
Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht um. Die entsprechende Verordnung tritt am 16. Dezember 2022 in Kraft.
Mit der am 21. Oktober 2022 einstimmig verabschiedeten Resolution 2653 (2022) hatte der UNO-Sicherheitsrat die Sperrung von Vermögenswerten, ein Ein- und Durchreiseverbot sowie ein gezieltes Rüstungsgüterembargo gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen angeordnet, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Haitis bedrohen. Mit Jimmy Cherizier (auch bekannt als Barbecue) befindet sich einer der einflussreichsten Bandenführer derzeit auf der Sanktionsliste der UNO.
Der Sicherheitsrat verlangt die sofortige Einstellung der Gewalt, der kriminellen Aktivitäten und der Menschenrechtsverletzungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis und der Region untergraben. Namentlich nennt der Sicherheitsrat Entführungen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel und Migrantenschleusung, Morde, aussergerichtliche Tötungen und Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Netzwerke. Zudem fordert er alle politischen Akteure nachdrücklich auf, konstruktive Verhandlungen aufzunehmen, um den politischen Stillstand zu überwinden und die Abhaltung inklusiver, freier und fairer Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zu ermöglichen, sobald die Sicherheitslage vor Ort dies zulässt. Die Schweiz hat sich diesen Forderungen vorbehaltslos angeschlossen.
Mit der Verordnung vom 16. Dezember 2022 übernimmt der Bundesrat die verbindlichen Bestimmungen der Resolution 2653 (2022). Die beschriebenen Massnahmen treten am 16. Dezember 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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