Bundesrat beschliesst Weiterentwicklung der «Swiss Climate Scores»
Bern, 08.12.2023 - Der Schweizer Finanzplatz soll seine Glaubwürdigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit bei der Klimatransparenz von Finanzprodukten weiter verbessern. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Weiterentwicklung der 2022 eingeführten freiwilligen «Swiss Climate Scores» beschlossen.
Die «Swiss Climate Scores» verschaffen institutionellen und privaten Anlegerinnen und Anlegern vergleichbare und aussagekräftige Informationen, inwiefern ihre Finanzanlagen mit internationalen Klimazielen verträglich sind. Bei deren Einführung 2022 hat der Bundesrat angekündigt, die «Swiss Climate Scores» zu überprüfen, bei Bedarf an die neusten Entwicklungen anzupassen und den Stand der freiwilligen Einführung durch Schweizer Finanzmarktakteure zu untersuchen.
An den aktualisierten und ab 1. Januar 2025 gültigen «Swiss Climate Scores» wurden einige Klärungen vorgenommen, um deren Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen. Neu werden optionale Fragen zum Anlageziel in Bezug auf das Klima gestellt, bei denen Finanzinstitutionen angeben und begründen können, ob ein Finanzprodukt klimaverträglich ist oder einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leistet. Zudem soll neu nicht nur die Exposition gegenüber fossilen Brennstoffen ausgewiesen werden, sondern auch gegenüber erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat empfiehlt den Schweizer Finanzmarktakteuren, bei sämtlichen Finanzanlagen und Kundenportfolien vergleichbare und aussagekräftige Transparenz bezüglich Klimaverträglichkeit zu schaffen und, wo sinnvoll, das Set an Indikatoren der «Swiss Climate Scores» anzuwenden. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD (SIF) wird im Jahr 2024 eine Untersuchung zum Stand der freiwilligen Einführung durchführen.
Die «Swiss Climate Scores» enthalten Indikatoren, welche sowohl die aktuelle Situation von globalen Unternehmen im Finanzprodukt oder Portfolio widerspiegeln (Ist-Zustand), als auch aufzeigen, wo sich diese Unternehmen in Bezug auf globale Klimaziele (Netto-Null- Zielsetzung per 2050) aktuell situieren. Netto-Null bedeutet, dass global nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden dürfen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Adresse für Rückfragen
Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch
Letzte Änderung 14.05.2024
Kontakt
Medienanfragen
Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch
Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail
Mediensprecherin
Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail