COVID-19: Startup-Bürgschaftsprogramm erfolgreich umgesetzt

Bern, 14.12.2020 - Das SECO publiziert am 14. Dezember 2020 die Auswertungen zu Start-up Bürgschaften infolge der Corona-Pandemie auf covid19.easygov.swiss. Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat ein besonderes Bürgschaftsverfahren beschlossen, um aussichtsreiche Startups mit coronabedingten Liquiditätsengpässen über das Bürgschaftswesen für KMU zu unterstützen. Insgesamt wurden 359 Kredite mit einem Volumen von 98,7 Millionen Franken verbürgt.

359 Anträge mit Bürgschaften in der Höhe von total 98,7 Millionen Franken wurden gutgeheissen. 21 Kantone nahmen am Bundesprogramm teil. Fünf Kantone (Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Obwalden, Thurgau und Zürich) einschliesslich des Kantons Zürich mit überdurchschnittlich vielen Startups und eigenem Programm beteiligten sich nicht am Bundesprogramm.

Startups, welche einen verbürgten Kredit erhalten haben, stammen hauptsächlich von drei Branchen. Allein in der Informations- und Kommunikationsbranche beanspruchten Startups 36,5 % der Anzahl gewährter Kredite. Erbringer von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen beanspruchten 32 %, während Startups aus dem verarbeitenden Gewerbe einen Anteil von 17,8 % der gesamten Startup-Kredite erhielten. Mehr als die Hälfte der verbürgten Kredite wurden Startups in den Kantonen Waadt (36,5 %), Zug (10,6 %) und Bern (8,9 %) gewährt.

Die Beurteilung der Kreditanträge wurde von den teilnehmenden Kantonen wahrgenommen teilweise mit Unterstützung eines von Innosuisse koordinierten Expertengremiums. Der Entscheid zur Bürgschaftsgewährung oblag den anerkannten Bürgschaftsorganisationen.

Der Bundesrat beschloss am 22. April 2020, Startups in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus mit Bürgschaften zu unterstützen. Basierend auf dem bestehenden Bürgschaftswesen für KMU wurde ein besonderes Bürgschaftsverfahren zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen geschaffen. Die Bürgschaft wird zu 65 % vom Bund und zu 35 % vom Kanton oder vom Kanton vermittelten Dritten getragen. Das SECO hat in Absprache mit den interessierten Kantonen, den Bürgschaftsorganisationen und Innosuisse die für das Startup-Bürgschaftsprogramm notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Auf diesem Weg verbürgten Bund und Kanton gemeinsam zu 100 % einen Betrag bis zu 1 Million Franken pro Startup. Die Bürgschaftsanträge wurden über die Webseite https://covid19.easygov.swiss eingereicht.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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