Investitionsschutzabkommen mit Indonesien: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 03.06.2022 - Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 die Vernehmlassung zum neuen Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien eröffnet. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand.

Das Abkommen gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien - wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz - Schutz vor politischen Risiken. Konkret schützt es vor staatlicher Diskriminierung und unrechtmässigen Enteignungen und sichert den freien Transfer für Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen. Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den Staaten und den Investoren, die Einhaltung des Abkommens wenn nötig vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.

Die Schweiz gehört mit einem Bestand von über 1'460 Milliarden Franken Direktinvestitionen im Ausland weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Sie verfügt über ein Netz von insgesamt 111 bilateralen Investitionsschutzabkommen. Indonesien gehört zu den wichtigsten Destinationen in Asien. Der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug im Jahr 2020 rund 2,1 Milliarden Franken.

Beim Investitionsschutzabkommen mit Indonesien handelt es sich um das erste Abkommen der Schweiz, welches auf einem neuen Verhandlungsansatz beruht. Im Vergleich zu früher abgeschlossenen Abkommen enthält es zusätzliche Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken. Zudem tragen spezifische Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Staaten, zur sozialen Verantwortung der Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes mit jenen der nachhaltigen Entwicklung zu vereinen.

Das Abkommen wurde von Bundesrat Guy Parmelin und dem indonesischen Investitionsminister Bahlil Lahadalia am 24. Mai in Davos unterzeichnet, unter Vorbehalt der internen Genehmigungsverfahren beider Staaten. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. September 2022.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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