Binnenmarktgesetz

Das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM) gewährleistet, dass Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt haben. Hierdurch wird die berufliche Mobilität und der Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz erleichtert, die Kantone bei den Bestrebungen zur Harmonisierung der Marktzulassungsbedingungen unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft gestärkt und der wirtschaftliche Zusammenhalt der Schweiz gefestigt.

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Letzte Änderung 14.02.2023

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