Sanktionsmassnahmen gegenüber Sudan
Bern, 25.05.2005 - Der Bundesrat hat am 25.05.2005 die Verhängung von Sanktionen gegenüber Sudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Schweiz setzt damit entsprechende Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates um. Die Verordnung tritt am 26.05.2005 in Kraft.
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan sieht ein Rüstungsgüterembargo, Finanzsanktionen sowie Reiserestriktionen vor.
Die Schweiz setzt mit der Verordnung die UNO-Sicherheitsratsresolution 1556 (2004) vom 30.07.2004 und die Sicherheitsratsresolution 1591 (2005) vom 29.04.2005 um.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes exportierte die Schweiz bereits in den vergangenen Jahren praktisch kein Kriegsmaterial nach Sudan: Von 2000 bis 2004 beliefen sich die Ausfuhren auf 7500 Franken.
Die von den Finanzsanktionen und Reiserestriktionen betroffenen natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen sind vom zuständigen Sanktionskomitee der UNO bisher noch nicht bezeichnet worden. Sobald diese Namensliste vorliegt, wird sie in die schweizerische Sanktionsverordnung übernommen werden.
Bern, 25. Mai 2005
Für weitere Auskünfte:
Othmar Wyss
SECO
Tel. +41(0)31 324 09 16
Roland E. Vock
Tel. +41(0)31 324 07 61
Links
Publisher
State Secretariat for Economic Affairs
http://www.seco.admin.ch
Last modification 30.01.2024
Contact
Media enquiries
We kindly request you to address your written media enquiries to medien@seco.admin.ch
Head of Communications and Media Spokesperson
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Deputy Head of Communications and Media Spokesperson
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail