Arbeits- und Ruhezeiten
Auf den untenstehenden Seiten finden Sie Informationen zum Thema «Arbeits- und Ruhezeiten».

Allgemeine Informationen
Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern.

Arbeitszeiterfassung
Die systematische Arbeitszeiterfassung bleibt die Standardregel für alle Arbeitnehmenden, die bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten nicht über eine gewisse Autonomie verfügen.

Nacht- und Sonntagsarbeit
Nachtarbeit von längerer Dauer kann für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden mit sich bringen.

Pikettdienst
Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmende neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.

Abgrenzung zwischen Arbeitsgesetz und Chauffeurverordnung
Das ArG ist grundsätzlich auf alle Betriebe anwendbar. Auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden sind aber aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auch andere Gesetzesbestimmungen anwendbar.

Krankenanstalten und Kliniken
Die Krankenanstalten und Kliniken müssen rund um die Uhr betrieben werden, und sowohl am Tag als auch in der Nacht (inkl. Sonntag) die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und Patientinnen gewährleisten.

Mehrfachbeschäftigung
Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig.

Jugendarbeitsschutz
Der Jugendarbeitsschutz in der Schweiz sichert die Gesundheit und Entwicklung junger Beschäftigter.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern