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Arbeits- und Ruhezeiten

Auf den untenstehenden Seiten finden Sie Informationen zum Thema «Arbeits- und Ruhezeiten».

Arbeits- und Ruhezeiten

Allgemeine Informationen

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern.

Die Arbeitszeit wird vom Mitarbeiter über die digitale Stempeluhr registriert.

Arbeitszeiterfassung

Die systematische Arbeitszeiterfassung bleibt die Standardregel für alle Arbeitnehmenden, die bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten nicht über eine gewisse Autonomie verfügen.

Nacht- und Sonntagsarbeit

Nacht- und Sonntagsarbeit

Nachtarbeit von längerer Dauer kann für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden mit sich bringen.

Pikettdienst

Pikettdienst

Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmende neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.

Chauffeurverordnung

Abgrenzung zwischen Arbeitsgesetz und Chauffeurverordnung

Das ArG ist grundsätzlich auf alle Betriebe anwendbar. Auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden sind aber aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auch andere Gesetzesbestimmungen anwendbar.

Krankenanstalten und Kliniken

Krankenanstalten und Kliniken

Die Krankenanstalten und Kliniken müssen rund um die Uhr betrieben werden, und sowohl am Tag als auch in der Nacht (inkl. Sonntag) die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und Patientinnen gewährleisten.

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig.

Ein Lehrmeister instruiert zwei Lernende bei der Bedienung einer Metallbearbeitungsmaschine.

Jugendarbeitsschutz

Der Jugendarbeitsschutz in der Schweiz sichert die Gesundheit und Entwicklung junger Beschäftigter.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern