Nationaler Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrechte» 2024 - 2027
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) tragen gemeinsam die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (2024–2027) «Wirtschaft und Menschenrechte».

Über den Nationalen Aktionsplan
Der Nationale Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrecht» dient zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ziel des NAP besteht darin, die Sorgfaltspflicht der Schweizer Unternehmen sowohl im In- wie auch im Ausland zu stärken.

Säule I: Staatliche Schutzpflicht
Säule I der UNO-Leitprinzipien verpflichtet den Staat zum Schutz der Menschenrechte. Der Bund setzt diesen Auftrag mit seinem Nationalen Aktionsplan (NAP) um.

Säule II: Verantwortung der Unternehmen
Die zweite Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten. Der Bund unterstützt die Unternehmen dabei.

Säule III: Zugang zu Abhilfe
Säule III der UNO-Leitprinzipien betrifft die grundlegende Verantwortung der Staaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass von Menschenrechtsverletzungen betroffene Personen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben.

Dokumente und Studien
Der Bund hat zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte mehrere wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben.

Schweizer Forum "Wirtschaft und Menschenrechte"
Beteiligen Sie sich am Dialog und an den Überlegungen zu Herausforderungen und guten Praktiken in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmen!
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
Staatssekretariat STS-EDA
Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
CH - 3003 Bern