Formular für Inverkehrbringer

Hersteller oder andere Inverkehrbringer sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht.

 
Bitte wählen Sie eine Produktkategorie
Für Marktbeobachter ist die Angabe eines anwendbaren Rechtes optionalFür Inverkehrbringer ist die Angabe eines anwendbaren Rechtes Pflicht
Bitte wählen Sie einen Verwendungsbereich
Bitte wählen Sie den Aspekt der Sicherheit
Bitte wählen sie den Sitz des Inverkehrbringers
Ihre Auswahl ergibt mehrere für das Produkt zuständige Vollzugsbehörden. Entscheiden Sie sich - falls möglich - aufgrund der Gefährdung, die vom Produkt ausgeht, für eine Vollzugsbehörde. Bitte dieses Formular als PDF ausdrucken und beilegen, damit die Vollzugsbehörden gegenseitig Kontakt aufnehmen können.

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Formular öffnenKein Meldeformular vorhanden. Senden Sie bitte Ihre Meldung in Briefform an die Vollzugsbehörde.


Letzte Änderung 20.11.2020

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