Das Gesetz nimmt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pflicht: Wer als Arbeitgeber wissentlich einen Mitarbeiter, der angetrunken oder sonst sicherheitsrelevant beeinträchtigt ist, arbeiten lässt, macht sich gemäss Unfallversicherungsgesetz strafbar. Die Einschätzung, wann jemand arbeitsfähig ist oder nicht, liegt im Ermessen des Vorgesetzten. Im Gesetz wird keine Promillegrenze genannt.