Smart Sanctions – Gezielte Sanktionen

Umfassende Wirtschaftssanktionen treffen ein Land als Ganzes und können erhebliche negative humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sowie auf Drittstaaten haben. Anlässlich einer Konferenzreihe haben Vertreter der UNO, Regierungsvertreter und Vertreter des Privatsektors einen Dialog geführt mit dem Ziel, Erkenntnisse für gezieltere sowie effizientere Sanktionen zu erarbeiten.

Die Schweiz hat diese Konferenzreihe mit dem Interlaken-Prozess eingeläutet. Der Interlaken-Prozess war der Thematik der gezielten Finanzsanktionen gewidmet. An zwei Seminaren in Interlaken wurden dazu die technischen und juristischen Grundlagen erarbeitet. Die Ergebnisse des Interlaken-Prozesses wurden im Jahr 2001 als Handbuch veröffentlicht (siehe Dokumente).

Deutschland und Schweden organisierten im Anschluss an den Interlaken-Prozess weitere Seminare zu gezielten Sanktionen. Im Bonn-Berlin-Prozess wurden die Themen Reiserestriktionen, Flugverkehrssanktionen sowie Waffenembargos diskutiert. Der Stockholm-Prozess befasste sich mit den Möglichkeiten der praktischen Umsetzung und Überwachung gezielter Sanktionen. 

Gezielte Sanktionen richten sich gegen einzelne Personen, Unternehmen und Organisationen oder beschränken den Handel mit bestimmten Schlüsselgütern. Die folgenden Instrumente können zum Einsatz gelangen:

  • Finanzsanktionen (Einfrieren von Geldern und anderen Vermögenswerten, Transaktionsverbot, Investitionsbeschränkungen) 
  • Restriktionen des Handels mit bestimmten Gütern (z. B. Diamanten, Holz, Öl, Waffen) oder Dienstleistungen
  • Reiserestriktionen
  • Diplomatische Einschränkungen
  • Kulturelle und sportliche Restriktionen
  • Flugverkehrsbeschränkungen

Letzte Änderung 24.03.2017

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