Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen

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Autor/en: SECO (Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen)

Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.

Das Potenzial des Energiesparens soll auch am Arbeitsplatz soweit möglich ausgeschöpft werden. Das Arbeitsgesetz belässt den Unternehmen einen weiten Spielraum und steht den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen. Es obliegt weiterhin dem Arbeitgeber, geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen und die Arbeitnehmenden miteinzubeziehen.


Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen (PDF, 196 kB, 24.10.2022)

Letzte Änderung 24.10.2022

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