Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe. |
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Die Mitwirkung der Beschäftigten hat unter anderem zum Ziel, den betrieblichen Dialog zu fördern und damit zu einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitenden beizutragen. Gut informierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer identifizieren sich stärker mit dem Betrieb, was sich auch in der Motivation und Produktivität niederschlägt.
Das vorliegende Merkblatt beschränkt sich auf das Mitwirkungsrecht im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz (ArG) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Letzte Änderung 12.04.2023