Entgegen der weitläufigen Meinung, dass Kriegsmaterial nur Waffen, Munition und militärische Güter wie Kampfflugzeuge, Panzer oder Flugabwehrsysteme einschliesst, umfasst der Begriff ein breites Spektrum an Produkten. So gelten für den Kampfeinsatz konzipierte Ausrüstungsgegenstände aber auch Baugruppen und Einzelteile als Kriegsmaterial, sofern erkennbar ist, dass sie in derselben Ausführung nicht auch zivil eingesetzt werden können. Dies schliesst zum Beispiel auch Magazine und Abzugshebel von Pistolen, halbgefertigte Gewehrläufe, gewisse Sensoren und Radarelemente, gewisse Antriebssysteme oder die Cockpit-Fenster von Kampfflugzeugen ein.
Beispiele für von der Initiative betroffenes Kriegsmaterial

Heute gilt ein Finanzierungsverbot für international geächtete Waffen, beispielsweise Atomwaffen. Neu dürfte auch dann kein Geld in ein Unternehmen investiert werden, wenn dieses mehr als fünf Prozent seines Jahresumsatzes mit der Herstellung von herkömmlichen Waffen und deren Bestandteilen erzielt.
Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Unternehmen, welche mehr als 5% ihres Jahresumsatzes mit der Produktion von Kriegsmaterial erzielen. Dies schliesst auch die Herstellung von Einzelteilen ein. Ein KMU, das grundsätzlich zivile Güter herstellt, aber mehr als fünf Prozent seines Umsatzes als Kriegsmaterial-Zulieferer für ein Rüstungsunternehmen macht, gilt auch als Kriegsmaterialproduzent.
Die Initiative betrifft in erster Linie die Schweizerische Nationalbank, Stiftungen, die AHV/IV und die Pensionskassen. Mit der Annahme der Initiative dürften sie Kriegsmaterialproduzenten keine Kredite, Darlehen und Schenkungen oder vergleich-baren finanzielle Vorteile gewähren. Zudem würde der Besitz von Aktien von Kriegsmaterialproduzenten sowie von Anteilen an Fonds, die solche Aktien enthalten, verboten. Mit der Annahme der Initiative müssten auch bereits bestehende Investitionen innerhalb von vier Jahren abgestossen werden. Der Bundesrat soll sich ausserdem national und international dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen die gleiche Regelung weltweit gilt.
In zweiter Linie wären auch Rüstungsunternehmen, Mischkonzerne und ihre Zulieferbetriebe betroffen, sofern sie die Schwelle von 5% Jahresumsatz durch die Herstellung von Kriegsmaterial überschreiten. Diese Unternehmen könnten sich nicht mehr durch Aktien finanzieren und je nach Umsetzung der Initiative auch keine Kredite mehr bei einer Bank aufnehmen. Am schlimmsten treffen würde dies zahlreiche nationale Zulieferbetriebe, darunter unzählige KMUs.
Für die SNB und die Vorsorgewerke ist es wichtig, ihre Investitionen zu diversifizieren, um das Anlagerisiko zu minimieren und eine stabile Rendite zu garantieren. Gemäss dem Geschäftsbericht von 2019 hat die SNB letztes Jahr Wertschriften in- und ausländischer Unternehmen von rund 656 Mio. Franken gehalten, die AHV/IV hielt 2019 Aktien im Wert von 8.9 Mia. Franken und die Pensionskassen hielten 2018 Aktien im Wert von 243.8 Mia. Franken. Dies schliesst auch die Investition in Indexfonds ein, welche unter Umständen Aktienanteile von Kriegsmaterialproduzenten enthalten. Diese Fonds enthalten zum Teil Aktien von hunderten wenn nicht sogar tausenden Unternehmen, von denen einige auch Kriegsmaterial herstellen. Prominente Beispiele sind Boeing, Airbus und Rolls Royce, welche neben zivilen Gütern auch Kriegsmaterial herstellen. Bereits heute verfolgen zahlreiche Pensionskassen, Banken und andere Anleger eine verantwortungsvolle und nachhaltige Anlegestrategie, welche die Investition in gewisse Unternehmenssparten ausschliesst, wie zum Beispiel die Produktion von Waffen. Dies beruht jedoch auf Eigeninitiative und -verantwortung und es ist den Anlegern selbst überlassen, welche Unternehmen sie ausschliessen möchten. Auch die SNB verzichtet auf Investitionen in Unternehmen, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Zusätzlich schliesst die SNB auch Unternehmen aus, die in die Produktion von Nuklearwaffen für Staaten involviert sind, die nicht zu den fünf legitimen Atommächten gemäss UNO-Atomwaffensperrvertrag zählen (China, Frankreich, Grossbritannien, Russland und USA).
Das Kriegsmaterialgesetz verbietet bereits heute die Finanzierung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition. Eine Ausweitung des Verbots auf konventionelle Waffen würde die Investitionsmöglichkeiten der Pensionskassen und der AHV/IV zu stark einschränken. Dies würde zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten sowie des Anlagerisikos führen und könnte sich letztlich negativ auf die Altersrenten auswirken. Die Einschränkung der Investitionsfreiheit von Banken und Versicherungen würde zudem den Schweizer Finanzplatz schwächen. Darüber hinaus hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Schweizer Industrie und könnte im schlimmsten Fall zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. International bliebe die Initiative jedoch wirkungslos, da sie keine Kriege verhindern oder Fluchtursachen bekämpfen könnte. Die Schweiz setzt sich bereits heute für diese Ziele ein, indem sie Ländern ihre Guten Dienste anbietet und als Vermittlerin zwischen Konfliktparteien agiert.
Nein. Die Annahme der Initiative hätte keinerlei Einfluss auf die weltweite Produktion von Kriegsmaterial und würde somit keine Kriege verhindern. Schweizer Rüstungsexporte machen weniger als 1% der globalen Exporte aus und beeinflussen daher das Angebot kaum. Zudem unterliegen die Schweizer Exporte einer strengen Kontrolle. Potentielle Kunden von Schweizer Kriegsmaterial könnten bei einer Annahme der Initiative einfach auf einen ausländischen Anbieter zurückgreifen. Die Initianten möchten deshalb auch, dass sich der Bundesrat für ein internationales Finanzierungsverbot einsetzt. Dies ist jedoch nicht realistisch, da international kein Wille besteht, ein solches Verbot umzusetzen.
Die Annahme der Initiative könnte zu einer einseitigen Abhängigkeit der Schweizer Armee von Beschaffungen aus dem Ausland führen. Da Schweizer Zulieferunternehmen heute in die Wertschöpfungsketten ausländischer Rüstungsunternehmen eingebunden sind, besteht eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen der Schweiz und dem Ausland. Dies reduziert nicht nur den Grad der Abhängigkeit von Rüstungsgütern aus dem Ausland, sondern verschafft der Schweiz auch einen Vorteil, indem sie im sicherheitspolitischen Bereich einen zusätzlichen Hebel erhält. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Schweizer Armee jedoch einseitig abhängig von ausländischen Unternehmen, was in Krisenzeiten die Versorgung beeinträchtigen könnte, ohne dass die Schweiz ihrerseits mit der gleichen Massnahme reagieren könnte.
Diese Frage kann nicht einfach mit einer Zahl beantwortet werden, weil es in der Schweiz kein Register gibt, in dem alle Hersteller von Kriegsmaterial erfasst sind.
Wer Kriegsmaterial herstellt, damit handelt oder solches vermittelt, bedarf zwar grundsätzlich einer Bewilligung des SECO, das gilt aber nicht für Unternehmen, die in der Schweiz Kriegsmaterial an ein anderes Unternehmen zuliefern, das selber über eine solche Bewilligung verfügt. Das hat zur Konsequenz, dass nationale Zulieferbetriebe der Schweizer Rüstungsfirmen nicht in den Statistiken erscheinen. Da es sich hier nicht um börsenkotierte Unternehmen handelt, welche über ihren Geschäftsgang Bericht erstatten, ist es nicht möglich genaue Aussagen zu deren Anzahl und Geschäftsvolumen zu machen.
Grundsätzlich handelt es sich bei den betroffenen Unternehmen um Firmen, die zur Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie gehören. Deren Verband, Swissmem, vertritt gemäss eigenen Aussagen rund 1’050 Mitgliedsfirmen. Allerdings sind diese Firmen nicht alle an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Umgekehrt sind aber nicht alle Produzenten von Kriegsmaterial Verbandsmitglieder.
Laut eigenen Aussagen verfügen allein zwei der grossen Rüstungshersteller in der Schweiz über rund 3’000 Zulieferanten aus der Schweiz. Umgekehrt sind dem SECO mehrere hundert Firmen bekannt, weil sie Bewilligungen für Geschäfte mit Kriegsmaterial besitzen. Zwischen den beiden Zahlen dürften einerseits gewisse Überschneidungen bestehen, andererseits kann auch nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob es sich in jedem Fall um Hersteller von Kriegsmaterial handelt und ob sie gegebenenfalls die 5-Prozent-Hürde der Initiative überschreiten.
Diese Überlegungen vermitteln eine ungefähre Grössenordnung darüber, wie viele Firmen von der Initiative betroffen sein könnten, ohne den Anspruch darauf zu erheben, eine genaue und verlässliche Anzahl zu identifizieren.
Immerhin illustrieren diese Überlegungen exemplarisch, mit welchen Umsetzungsproblemen sich die von der Initiative erfassten institutionellen Anleger im Falle deren Annahme konfrontiert sehen würden. Es wäre praktisch unmöglich herauszufinden, welche Schweizer Unternehmen unter das Finanzierungsverbot fallen würden. Und was für die Schweiz gilt, muss noch viel mehr für den internationalen Raum gelten.
Letzte Änderung 29.10.2020