- In der Schweiz ist u.a. die Herstellung, der Handel und die Ein-, Durch- und Ausfuhr von atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie Antipersonenminen und Streumunition verboten. Im Jahr 2013 wurde zudem auch ihre Finanzierung verboten. Eine Ausnahme bildet die Investition in Aktienfonds, die Aktien von Herstellern solchen Kriegsmaterials enthalten.
- Kriegsmaterialexporte aus der Schweiz unterliegen strengen Kriterien, welche in der Kriegsmaterialverordnung unter Artikel 5 festgelegt sind. Über die Erteilung einer Exportbewilligung entscheidet das SECO im Einvernehmen mit dem EDA. Gesuche mit erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite werden durch den Bundesrat entschieden.
- Gemäss dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) war die Schweiz 2019 an 12. Stelle der weltweit grössten Kriegsmaterialexporteure, unmittelbar hinter Italien, Israel und den Niederlanden. Die Aussagekraft der Rangliste ist aber beschränkt. Durch die Dominanz der USA und Russlands sowie weiterer Länder ist der Marktanteil der Schweiz am weltweiten Waffenhandel sehr gering. Zwischen 2015 und 2019 betrug er durchschnittlich nur 0.92%.
Quelle: Grafik Eigenproduktion SECO, gerundet, mit Daten von http://armstrade.sipri.org
- Der grösste Teil der schweizerischen Kriegsmaterialexporte geht an europäische Länder
Quelle: Grafik Eigenproduktion SECO, Daten der jeweiligen Jahresstatistik.
- Das Forschungsprojekt Small Arms Survey hat in seinem Transparenzbarometer, welches die offizielle Berichterstattung zu Kriegsmaterialausfuhren als Grundlage nutzt, die Schweiz 2019 erneut als transparentestes Land gewürdigt. Die Schweiz war bereits 2018 und von 2009 bis 2014 an erster Stelle.
- Bestimmungsländer von Schweizer Kriegsmaterial müssen sich verpflichten, das aus der Schweiz erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das vorgängige schriftliche Einverständnis der Schweiz wieder auszuführen. Um sicherzustellen, dass aus der Schweiz ausgeführtes Kriegsmaterial nicht in die falschen Hände gerät, überprüft die Schweiz als eines von wenigen Ländern weltweit den Verbleib des Kriegsmaterials durch Kontrollen im Empfängerland. Seit der Einführung im Jahr 2012 hat die Schweiz bereits 46 solcher Kontrollen durchgeführt (Stand: November 2020).
Länder in denen bereits Kontrollen (Post-shipment Verifications) durchgeführt wurden (Stand November 2020)
Letzte Änderung 01.10.2020