Botschaft zum Bundesgesetz über die befristeten Stabilisierungsmassnahmen der dritten Stufe
Bern, 10.08.2009 - Der Bundesrat hat am 10. August 2009 an einer ausserordentlichen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz über die befristeten konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit schafft er die rechtlichen Grundlagen für die im Juni gefällten Beschlüsse. Diese zielen darauf ab, die Arbeitslosigkeit zu dämpfen, neue Informationstechnologien zu fördern und die Auslandpromotion zu stärken.
Die Schweiz und die meisten Industrieländer befinden sich in der stärksten Rezession seit Jahrzehnten. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament am 12. November 2008 eine erste und am 11. Februar 2009 eine zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen vorgelegt. Da sich die Wirtschaftsaussichten seither weiter verschlechtert haben, hat der Bundesrat am 17. Juni zusätzliche Massnahmen beschlossen. Mit der nun verabschiedeten Botschaft schafft er die zur Durchführung der dritten Stufe nötigen rechtlichen Grundlagen im Bereich des Arbeitsmarkts sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien. Für die Massnahmen zur Stärkung der Auslandpromotion reichen die bestehenden Grundlagen aus.
Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts
Für 2010 wird im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent erwartet. Angesichts dieser düsteren Aussichten will der Bundesrat das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders betroffene Zielgruppen ergänzen. Sie dienen dazu, die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Zeit der Arbeitslosigkeit für Qualifizierungsmassnahmen zu nutzen. Folgende Massnahmen bedürfen einer neuen gesetzlichen Grundlage:
Weiterbildung für stellenlose Lehrabgänger
Für stellenlose Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Grundbildung soll durch die Mitfinanzierung von Bildungsmassnahmen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, um die Arbeitslosigkeit sinnvoll zu überbrücken.
Einstieg in den Arbeitsmarkt
Den Arbeitgebern sollen während maximal sechs Monaten Finanzhilfen gewährt werden, wenn jüngere Stellensuchende mit wenig Berufserfahrung unbefristet eingestellt werden. Ziel ist, junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die bisher erfolglos eine Stelle gesucht haben und von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind.
Befristete Anstellungen in nicht profitorientierten Organisationen
Die Stellennetze haben sich seit den Neunzigerjahren bewährt. Sie sollen genutzt werden, um arbeitslosen Personen befristete Stellen zu vermitteln und ihnen eine arbeitsmarktliche Perspektive zu bieten. So können sie berufliche Erfahrung sammeln und mit dem Erwerbsleben in Kontakt bleiben. Arbeitslose Menschen sollen befristet auch für Sonderaufgaben in den Bereichen Tourismus, Natur sowie Jugend und Sport zum Einsatz kommen.
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Weiterbildungskosten, die während der Kurzarbeit anfallen, sollen neu befristet vom Bund mitfinanziert werden. Dabei sollen die Finanzhilfen (wie bei der Kurzarbeitsentschädigung) direkt den Betrieben ausgezahlt werden.
Aus- und Weiterbildungsoffensive im Energiebereich
Berufsleute aus branchennahen Tätigkeitsfeldern sollen veranlasst werden, in den Energie- bzw. Gebäudebereich umzusteigen. Hierzu soll es eine breit angelegte Weiterbildungs- und Umschulungsinitiative geben. Mit diesen Anstrengungen wird, entsprechend der bundesrätlichen Energiestrategie, ein Beitrag zu mehr Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien geleistet.
Finanzhilfen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
Um für den Aufschwung gut gewappnet zu sein, will der Bundesrat einen funktionierenden und vertrauenswürdigen elektronischen Wirtschaftsraum fördern. Dazu gehört die Weiterentwicklung der digitalen Signatur zur «SuisseID» als Mittel zur sicheren Authentisierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr. Zudem sollen unter anderem die Verbreitung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die Harmonisierung des elektronischen Funktionsnachweises und weitere prioritäre Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz befristet unterstützt werden.
Für die folgenden Massnahmen der dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen reichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aus.
- Das Eidgenössische Personalamt (EPA) weitet befristet das Stellenangebot um 230 Stellen aus (Lehrstellen, Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und Hochschulpraktika in der Bundesverwaltung).
- Die Armee erhöht aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation ab sofort die Anzahl der Durchdienerplätze um 300 bis 400 auf 3000 pro Jahr. So haben mehr Militärdienstpflichtige die Möglichkeit, ihre Dienstleistung am Stück zu absolvieren und bei entsprechender Eignung Führungserfahrung zu gewinnen.
- Mit der Förderung von Exportplattformen sollen die für die Schweizer Wirtschaft zentralen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Markterschliessung und Bewerbung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden.
Adresse für Rückfragen
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Arbeitsmarkt: Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit, 031 322 29 26
Informations- und Kommunikationstechnologie: Philippe Jeanneret, Stv. Leiter der Direktion für Standortförderung, Tel. 031 322 29 61
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Letzte Änderung 14.05.2024
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