Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2005

Bern, 14.02.2006 - Im Jahre 2005 hat die Schweiz für 257,7 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2004: 402,2 Mio. CHF). Dies entspricht einem Anteil von 0,17% (0,27%) der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Der Rückgang der Ausfuhren gegenüber dem Vorjahr beträgt 35 %.

Rund 86 % (Vorjahr 72%) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimes (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung) angehören.

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 76% (Vorjahr 63%) aller Exporte aus, nach Amerika 14% (9%), nach Asien 9% (12%) und nach Afrika 1% (16%).

Die 5 hauptsächlichsten Abnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 59 Mio. Franken, gefolgt von Dänemark mit 32 Mio. Franken, den Vereinigten Staaten von Amerika mit 28 Mio. Franken, Schweden mit 17 Mio. Franken und Spanien mit 16 Mio. Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen 31 % auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3), 19 % auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6), 13 % auf Militärluftfahrzeuge oder Ersatzteile dafür (Kat. KM 10) und schliesslich 15 % auf Ersatzteile für Feuerleitgeräte (Kat. KM 5).

Im Berichtsjahr wurden dem seco insgesamt 2'153 Ausfuhrgesuche unterbreitet (2004: 2'193). Davon wurden 2'143 Gesuche im Wert von 1'028 Mio. Franken bewilligt, 9 Gesuche nach 7 verschiedenen Ländern (mit einem Gesamtwert von 0,6 Mio. Franken) wurden abgelehnt und 1 Gesuch wurde zurückgezogen.

Die meisten abgelehnten Gesuche dieser Berichtsperiode bezogen sich – wie schon 2004 – auf Hand- und Faustfeuerwaffen und dazugehörige Bestandteile (Kat. KM 1) sowie auf Munition bzw. Munitionsbestandteile (Kat. KM 3).
Voranfragen, mit denen sich Exporteure erkundigen, ob überhaupt eine Ausfuhrbewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erhältlich wäre, wurden im Berichtsjahr in 51 (60) Fällen unterbreitet, wovon 26 (32) nach 19 verschiedenen Endempfängerstaaten ablehnend beantwortet worden sind.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Einmal werden bewilligte Gesuche teilweise erst in der nächsten Berichtsperiode zur Ausfuhr gelangen. Zudem werden bewilligte Gesuche immer wieder nicht benutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus andern Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert. Auch werden für vorübergehende Ausfuhren von Kriegsmaterial (wie z.B. für Reparaturen, Garantiearbeiten, Ausstellungen, Vorführungen) zwar Bewilligungen benötigt und erteilt, die effektiven Ausfuhren werden aber in der Statistik nicht erfasst, da das Material später ja wieder in die Schweiz zurückgeführt wird. Nicht in der Statistik erfasst wird schliesslich die Ausfuhr von Kriegsmaterial, das im sogenannten Lohnveredelungsverkehr in der Schweiz bearbeitet wurde. Dazu ist allerdings anzumerken, dass sie in der Statistik 2006 erfasst werden wird.

Bern, den 14. Februar 2006

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Letzte Änderung 30.01.2024

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