Administrative Entlastung: Präzise Fristen für Bewilligungsverfahren

Bern, 25.05.2011 - Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 die Totalrevision der Verordnung über Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren gutgeheissen. Neue Grundsätze vereinfachen die Verfahren, sorgen für klare Fristen und machen deren Dauer voraussehbar. Dies verringert für die Gesuchsteller wie zum Beispiel KMU den Arbeitsaufwand und erhöht die Planungssicherheit. Die neue Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.

Mit der Revision der Verordnung über die Ordnungsfristen wird im Rahmen der Wachstumspolitik des Bundesrates ein weiterer Schritt zur administrativen Entlastung der Unternehmen vollzogen. Der Verordnungsentwurf verankert in einem neuen Artikel vier allgemeine Grundsätze, welche die Bewilligungsverfahren künftig vereinfachen werden:

  • Die Verfahren sollen für die Gesuchsteller so einfach und straff wie möglich ausgestaltet werden, damit überflüssige Arbeitsschritte reduziert werden;
  • Die Dauer eines Verfahrens soll voraussehbar werden. Wenn der Gesuchsteller weiss, wann er mit einer Antwort rechnen kann, wird seine Planungssicherheit erheblich verbessert;
  • Der Gesuchsteller soll im Voraus wissen können, welche Unterlagen, Nachweise oder Belege er seinem Gesuch beigeben muss. Damit wird gewährleistet, dass der Behörde bereits am Anfang die notwendigen Unterlagen zugestellt werden;
  • Die Dokumente für die Gesuchsteller sollen einfach gestaltet und zugänglich sein.

Mit der Verankerung dieser allgemeinen Grundsätze soll die Situation der Gesuchsteller verbessert werden. Die Unternehmen werden durch diese Neuerung wissen, dass immer eine präzise Frist zur Anwendung kommt. Für die meisten Bewilligungsverfahren des Bundesrechts wird neu innert einer Frist von 10 Tagen (für die einfachen Fälle) oder 40 Tagen (für etwas komplexere Fälle) entschieden.


Im Weiteren wurde eine Liste mit den 19 bestehenden Bewilligungsverfahren erstellt, die für die Wirtschaft besonders wichtig und besonders langwierig sind. Die so erhaltenen Bewilligungsverfahren sollen während einer Übergangsfrist von drei Jahren auf ihre Kompatibilität mit den neuen Grundsätzen überprüft und wo nötig angepasst werden. Damit soll sichergestellt werden, dass spätestens nach drei Jahren alle wichtigen Bewilligungsverfahren eindeutig definierte Fristen kennen und dass die Prozesse für die Gesuchsteller so einfach wie möglich sind.

Im Rahmen der Arbeiten zur administrativen Entlastung der Unternehmen wurden zwischen 2006 und 2010 rund 70 Bewilligungsverfahren des Bundesrechts aufgehoben oder vereinfacht. Zum Beispiel wurden das Bewilligungsverfahren für die gewerbliche Nutzung der Daten der amtlichen Vermessung, die Importkontrollen von Arzneimittel für Tierärzte oder verschiedene Zollkontingente aufgehoben. Die Frage der Fristen wurde aber im Rahmen dieses Projektes nicht behandelt.

Nach der Annahme der Postulate Wicki (06.3888) und der christlichdemokratischen Fraktion (06.3732) hatte der Bundesrat den Bericht "Widerspruchsverfahren oder kürzere Fristen" verabschiedet und eine Revision der Verordnung über Ordnungsfristen (SR 172.010.14) angekündigt.

Die Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren tritt am 1. September 2011 in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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