Verschärfung der Sanktionen gegenüber Syrien

Bern, 23.09.2011 - Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien weiter verschärft und die Einfuhr, den Kauf und den Transport von syrischem Erdöl und Erdölprodukten verboten. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union am 2. September 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die neuen Massnahmen treten am 24. September 2011 in Kraft.

Angesichts der anhaltenden Repression der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen gegenüber Syrien weiter zu verschärfen.

Neu wurden die Einfuhr, der Kauf und der Transport von syrischem Erdöl und Erdölprodukten verboten. Die Bereitstellung von Finanzmitteln, Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäften wurde ebenfalls untersagt. Bereits bestehende Verträge dürfen noch bis am 15. November 2011 umgesetzt werden und müssen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Mit den neuen Bestimmungen schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die EU am 2. September 2011 gegenüber Syrien beschlossen hatte.

Der Grossteil der Erdölexporte Syriens geht in die Europäische Union. Die Schweiz hat schon seit Jahren kein Erdöl und keine Erdölprodukte mehr aus Syrien eingeführt, der letzte Import im Umfang von 4 Mio. CHF geht auf das Jahr 2005 zurück. Dementsprechend werden sich die neuen Verbote auch nicht auf die Versorgungslage der Schweiz auswirken.

Die bisherigen Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien umfassen ein Rüstungs-güterembargo, ein Lieferverbot für Güter, die für die interne Repression verwendet werden können, sowie Finanz- und Reisesanktionen gegen 54 natürliche Personen und 12 Unternehmen und Organisationen. Aufgrund der Finanzsanktionen wurden in der Schweiz Vermögenswerte im Umfang von rund 45 Mio. CHF eingefroren.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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