Lockerung der Sanktionen gegenüber Libyen

Bern, 26.10.2011 - Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 eine Reihe von Erleichterungen bei den Sanktionen gegenüber Libyen beschlossen. Die Überweisung von Geldern an bestimmte libysche Staatsunternehmen ist künftig wieder möglich. Zudem hebt die Schweiz die Luftverkehrsbeschränkungen für libysche Flugzeuge auf. Damit setzt der Bundesrat Resolution 2009 des UNO-Sicherheitsrates vom 16. September 2011 um. Die neuen Bestimmungen treten am 27. Oktober 2011 in Kraft.

Angesichts der Umwälzungen in Libyen hatte der UNO-Sicherheitsrat am 16. September 2011 Resolution 2009 (2011) verabschiedet. Mit dieser Resolution wurde eine Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) geschaffen und die Sanktionen in verschiedenen Bereichen gelockert.

Neu dürfen den von der UNO sanktionierten libyschen Staatsunternehmen wieder Gelder und andere Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden. Ihre per 16. September 2011 eingefrorenen Gelder bleiben indessen vorläufig blockiert. Diese Änderung betrifft die Central Bank of Libya, die Libyan Investment Authority, die Libyan Foreign Bank und das Libyan Africa Investment Portfolio.

Mit Resolution 2009 hatte der UNO-Sicherheitsrat auch die National Oil Corporation und die Zueitina Oil Company von der Liste der sanktionierten libyschen Unternehmen gestrichen. Die Schweiz hob die Sanktionen gegenüber diesen beiden Unternehmen bereits am 21. September 2011 auf. Durch diese Massnahme wurden 385 Mio. Franken an blockierten libyschen Vermögenswerten freigegeben. Gegenwärtig sind in der Schweiz noch rund 265 Mio. Franken blockiert. Diese Vermögenswerte entfallen zu rund 90 Prozent auf libysche Staatsunternehmen.

Schliesslich wurden in Übereinstimmung mit Resolution 2009 auch die Luftverkehrs-beschränkungen für libysche Flugzeuge aufgehoben. Seit dem 31. März war der schweizerische Luftraum für libysche Flugzeuge gesperrt.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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