Verschärfung der Sanktionen gegenüber Syrien

Bern, 08.06.2012 - Der Bundesrat hat am 8. Juni 2012 die Sanktionen gegenüber Syrien verschärft und eine Reihe neuer Zwangsmassnahmen gegenüber dem syrischen Staat erlassen. Dadurch soll der Druck auf das Regime von Präsident Assad erhöht werden, damit dieses die Eskalation der Gewalt einstellt und die Missachtung der Menschenrechte beendet. Die neuen Zwangsmassnahmen treten am 9. Juni 2012 in Kraft.

Die neuen Sanktionsmassnahmen orientieren sich eng an denjenigen, welche die Europäische Union (EU) bisher gegenüber Damaskus verhängt hat. Sie umfassen weitere Handelsbeschränkungen. So wird die Ausfuhr von wichtigen Ausrüstungsgütern für die Erdöl- und Erdgasindustrie, für die Erstellung neuer Kraftwerke zur Stromerzeugung sowie zur Überwachung des Internets und des Telefonverkehrs untersagt. Die Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung von Finanzmitteln in diesem Zusammenhang wurden ebenfalls verboten. Die Lieferung und der Kauf von Edelmetallen und Diamanten an den bzw. vom syrischen Staat sind nicht mehr erlaubt. Frachtflüge syrischer Luftverkehrsgesellschaften aus der bzw. in die Schweiz dürfen nicht mehr stattfinden.

Im Finanzbereich wurde neu die syrische Zentralbank den Sanktionen unterstellt, womit ihre Gelder in der Schweiz eingefroren werden. Der Handel mit neu ausgegebenen staatlichen syrischen Anleihen wurde untersagt. In der Schweiz tätige Finanzinstitute dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit syrischen Banken eingehen, und der Abschluss neuer Versicherungen und Rückversicherungen mit dem syrischen Staat wurde verboten.

Angesichts der gewaltsamen Auseinandersetzungen und des kompromisslosen und blutigen Vorgehens des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung hatte die Schweiz bereits am 18. Mai 2011 Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien ergriffen, welche seither regelmässig ausgeweitet wurden. Die bisher in Kraft gesetzten Massnahmen umfassen ein Rüstungsgüterembargo, ein Embargo für Güter, welche für die interne Repression verwendet werden können, ein Erdölembargo, ein Verbot der Lieferung von Banknoten und Münzen sowie Finanz- und Reisesanktionen gegenüber 128 natürlichen Personen und 42 Unternehmen, welche mit dem Regime von Präsident Assad eng verbunden oder unmittelbar an der Repression beteiligt sind. Aufgrund der Finanzsanktionen sind in der Schweiz bisher Vermögenswerte von rund 70 Millionen Schweizer Franken eingefroren worden.

Durch die eng an die EU angelehnte Verschärfung der Sanktionsmassnahmen wird ebenfalls verhindert, dass es zu Umgehungsgeschäften über die Schweiz kommt.

Die bereits bestehende Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien wurde aufgrund der zahlreichen Änderungen einer Totalrevision unterzogen.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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