Freihandelsabkommen EFTA-Hongkong tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft

Bern, 14.09.2012 - Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Hongkong tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Der Bundesrat hat heute die Änderungen des schweizerischen Zolltarifs gutgeheissen, die für die Inkraftsetzung notwendig sind. Die Eidgenössischen Räte haben dem im Rahmen der EFTA ausgehandelten Abkommen im März 2012 zugestimmt. Das umfassende Freihandelsabkommen wird die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Hongkong zusätzlich dynamisieren.

Das Freihandelsabkommen umfasst insbesondere den Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie Bestimmungen zu Handel und Umwelt. Gleichzeitig haben die EFTA-Staaten und Hongkong ein Abkommen über Handel und Arbeitsstandards abgeschlossen. Wie bei den anderen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten in parallelen bilateralen Abkommen geregelt, die von den einzelnen EFTA-Staaten mit Hongkong ausgehandelt wurden.

Im Warenverkehr werden mit Inkrafttreten des Abkommens auf Industrieprodukten beidseitig keine Zölle mehr erhoben. Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz gegenüber Hongkong die bestehenden Industriezölle beseitigt und Hongkong seine praktizierte Nullzollpolitik staatsvertraglich gegenüber der Schweiz festschreibt. Daraus ergibt sich für die Schweizer Exporteure eine erhöhte Rechtssicherheit. Dies gilt auch für Exporte von Schweizer Landwirtschaftsprodukten. Umgekehrt gewährt die Schweiz Hongkong für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte Zollerleichterungen. Für Schweizer Dienstleistungsanbieter enthält das Abkommen Marktzugangs- und Inländerbehandlungsgarantien, die in verschiedenen Sektoren über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Welthandelsorganisation (WTO) hinausgehen.

Hongkong ist ein wichtiger und dynamischer Wirtschaftspartner der Schweiz. Im Jahr 2011 beliefen sich die Exporte der Schweiz nach Hongkong auf 7,9 Milliarden Franken (hauptsächlich Uhren, Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck und Maschinen), die Importe aus Hongkong betrugen 1,8 Milliarden Franken. Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen in Hongkong erreichte Ende 2010 den Wert von 4,9 Milliarden Franken.

Das Abkommen mit Hongkong erweitert das Netz der Freihandelsabkommen, das die Schweiz seit über 15 Jahren mit Drittstaaten aufbaut. Das Ziel der Schweizer Freihandelspolitik besteht darin, ihren Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare und gegenüber den Hauptkonkurrenten möglichst hindernis- und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu verschaffen, und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Welthandels zu leisten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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