Revidiertes UWG: Bilanz nach einem Jahr

Bern, 04.04.2013 - Das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Dem SECO sind seit diesem Zeitpunkt fast 5000 Beschwerden von Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugetragen worden. 50 Unternehmen hat das SECO abgemahnt, gegen 17 Gesellschaften Strafklagen eingereicht.

Das revidierte UWG hat dem Bund neue Interventionsmöglichkeiten verschafft, um gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen zu können. Das SECO, dem die Ausübung der Klagerechte übertragen ist, hat seit dem 1. April 2012 4883 Beschwerden gegen unlautere Geschäftspraktiken erhalten. Die meisten Beschwerden stammen von Konsumentinnen und Konsumenten, knapp 600 von Unternehmen. Mehr als die Hälfte der Beanstandungen betrifft unerbetene Werbeanrufe (2920). An zweiter Stelle der Hitparade dubioser Praktiken stehen Reklamationen über Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder –veranstaltungen (667). An dritter Stelle schliesslich folgt der Adressbuchschwindel (580).

Das SECO hat im genannten Zeitraum 50 Unternehmen abgemahnt. Die betroffenen Unternehmen wurden mit den Beschwerden konfrontiert, zur Stellungnahme eingeladen und/oder aufgefordert, ihre Geschäftspraktiken zu ändern. In Fällen, in denen per Internet bestellte Ware trotz Vorauszahlung nicht geliefert worden war, forderte das SECO die Unternehmen zur Lieferung der Ware, Rückzahlung des Kaufbetrages oder Unterbreitung einer Lösung zur Streitbeilegung auf. Erfreulich ist, dass in zahlreichen Fällen bereits die Abmahnung zum Stopp der umstrittenen Geschäftspraktik geführt hat. In 17 Fällen sah sich das SECO gezwungen, Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs einzureichen. Zwei dieser Fälle wurden durch Strafbefehle einer kantonalen Staatsanwaltschaft erledigt; ein Dossier wurde wegen unbekannter Täterschaft ans Fahndungsarchiv überwiesen. Die übrigen Fälle sind bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden hängig.

Vor elf Adressbuchschwindlern hat das SECO die Öffentlichkeit namentlich gewarnt.

Zahlreiche unlautere Geschäftspraktiken werden vom Ausland her gesteuert. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Adressbuchschwindel, Werbefahrten und Werbeanrufe. Dies konfrontiert nicht nur das SECO, sondern auch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden mit schwierigen Vollzugsfragen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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