Bürgschaftswesen für KMU auf solider Grundlage

Bern, 20.11.2013 - Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen als Instrument zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat sich gut entwickelt und steht auf einer soliden Grundlage. Diese positive Bilanz zieht der Bundesrat in seinem Bericht vom 20. November 2013. Er will deshalb das bestehende System weiterführen.

Seit seiner Neuorganisation im Jahre 2007 hat sich das Bürgschaftswesen erfolgreich
entwickelt: Ende 2012 konnten 1660 KMU von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Bürgschaftsvolumen von 218 Millionen Franken entsprach. Unternehmen mit Bürgschaften schaffen nach dem Bürgschaftsantrag im Durchschnitt 4,47 Arbeitsplätze, wie eine externe Wirkungsanalyse im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) weiter ergab.

Das Bürgschaftswesen stellt primär ein KMU-Förderinstrument mit einer starken Verankerung im ländlichen Raum dar. Seit der Reorganisation 2007 gingen 28 Prozent der Bürgschaften an sehr kleine Firmen mit ein bis zwei Mitarbeitenden. Lediglich zwölf Prozent der Bürgschaften entfielen hingegen auf Firmen mit über 19 Mitarbeitenden. Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22 179 Arbeitsplätze an. Zum gleichen Zeitpunkt wurden 1774 Lernende beschäftigt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen leistet somit auch einen Beitrag zur Berufsbildung. Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse. Die generierte Wertschöpfung der unterstützten Firmen betrug im Jahr 2011 rund 1,7 Milliarden Franken. Die Firmen fragen zudem um inländische Vorleistungen nach, was zu einer zusätzlichen, induzierten Wertschöpfung führt.

Das Bürgschaftswesen unterstützt die KMU erfolgreich, indem es ihnen ermöglicht, Darlehen zu erhalten, welche die Banken ihnen andernfalls nicht gewähren würden. Damit sichert das Bürgschaftswesen deren Gründung, Nachfolgeregelung und erlaubt die Vergrösserung der Firma. Der wichtigste Bürgschaftszweck ist mit 34 Prozent die Finanzierung von Betriebsmitteln, gefolgt von der Betriebsübernahme bestehender Betriebe (z.B. infolge Nachfolgeregelungen) mit einem Anteil von 23 Prozent. Der Anteil der Neugründungen liegt bei rund
15 Prozent.

Im Rahmen der Evaluation wurde auch die Frage einer Erhöhung der heutigen Bürgschaftslimite von 500 000 Franken eingehend geprüft. Die Evaluationen konnten jedoch die Notwendigkeit einer Limitenerhöhung nicht einheitlich aufzeigen. Studien des SECO sowie die Arbeitsgruppe "Kreditmarkt KMU" des Bundes und verschiedener Wirtschaftsverbände kommen zum Schluss, dass der Kreditmarkt KMU für insgesamt funktioniert. Der Bundesrat sieht deshalb zum heutigen Zeitpunkt davon ab, die Bürgschaftslimite zu erhöhen.

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen

KMU können dank des Systems des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, das der Bund mit Bürgschaftsgenossenschaften partnerschaftlich trägt, von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren. 2007 wurde das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen einer umfassenden Revision unterzogen. Rund fünf Jahre später beauftragte das SECO eine externe Wirkungsanalyse. Diese bildete die Grundlage für die Rechenschaftsablage des Bundesrates gegenüber der Bundesversammlung über die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit sowie die Wirtschaftlichkeit des Gesetzes.

In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften (BG Mitte, BG Ost und Cautionnement romand) sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (SAFFA). Sie bürgen für Kredite in der Höhe bis zu 500 000 Franken. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Genossenschaften zu 65 Prozent und unterstützt sie mit einem Verwaltungskostenbeitrag.


Adresse für Rückfragen

Martin Godel, Leiter KMU-Politik, Direktion für Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Tel. 031 322 29 61



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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