Situation in der Ukraine: Bundesrat ergänzt Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen

Bern, 06.03.2015 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, im Nachgang zur EU und mit Blick auf die Situation in der Ukraine die Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen zu ergänzen. Er hat die entsprechende Verordnung vom 27. August 2014 erweitert um die von der EU im Dezember 2014 erlassenen Massnahmen aufgrund der Nicht-Anerkennung der Annexion der Krim und Sewastopol. Zudem hat er 28 in der EU neu mit Finanz- und Reisebeschränkungen belegten Personen und Organisationen in den Anhang 3 der Verordnung übernommen. Die geänderte Verordnung und ihre erweiterten Anhänge treten heute um 18.00 Uhr in Kraft.

Der Bundesrat hat erneut betont, dass die Schweiz nicht als Umgehungsplatz für EU-Sanktionen missbraucht werden darf. Er führt seine bisherige Politik weiter und hat heute die Verordnung zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Der Bundesrat hat damit die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung der jüngsten EU-Sanktionen beschlossen.

Dabei handelt es sich einerseits um eine Erweiterung der Massnahmen, die der Bundesrat als Folge der schweizerischen Nicht-Anerkennungspolitik der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland erlassen hat. Ausländische Investitionen auf der Krim und in Sewastopol sind neu umfassend verboten. Im Investitions- und Tourismusbereich sowie in gewissen anderen Wirtschaftssektoren gelten Dienstleistungsverbote. Das bestehende Exportverbot für Schlüsselgüter nach der Krim und nach Sewastopol wurde um weitere Güter ergänzt. Ausserdem wurden die Massnahmen mit gewissen Präzisierungen ergänzt, welche die EU in Bezug auf ihre Sanktionen erlassen hat.

Anderseits wurde die bereits bestehende Liste der Personen und Unternehmen, mit denen Finanzintermediäre keine neuen Geschäftsbeziehungen eingehen dürfen und deren bestehende Geschäftsbeziehungen einer Meldepflicht unterstehen (Anhang 3 der Verordnung), um 28 Einträge ergänzt.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation in der Ukraine weiterhin aufmerksam und behält sich vor, weitere Massnahmen zu beschliessen.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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