Regionalpolitik: Betragsmässige Obergrenze bei den Steuererleichterungen

Bern, 01.04.2015 - Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuererleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen. Er hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juli 2015.

Gestützt auf die Resultate und Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation hat der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten.

Zentrales Element der Revision ist die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze. Anstelle des heutigen Prozentsatzes zur Festlegung der Bundessteuererleichterung soll in Zukunft ein im Voraus definierter Höchstbetrag bestimmt werden. Mit der vorgesehenen Obergrenze wird gewährleistet, dass gewährte Steuererleichterungen immer in einem Verhältnis zu den geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen stehen. Dabei sollen die Dauer der Steuererleichterung des Bundes und die Zahl der geplanten neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Zur zukünftigen Festlegung der Obergrenze stellt der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung folgende Bandbreiten für die Höchstbeträge zur Diskussion: CHF 71‘594.- bis CHF 143‘188.- pro neu zu schaffenden, bzw. CHF 35‘797.- bis CHF 71‘594.- pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr. Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen in Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden. Damit werden Fehlanreize abgebaut.

Die Anwendungsgebiete sollen in Zukunft neben der Strukturschwäche die Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone berücksichtigen. Unter Beibehaltung des bisherigen Bevölkerungsanteils von zehn Prozent, soll sich der Perimeter an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen, die sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen, orientieren. Die Fördergebiete sind in der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden aufgeführt. Diese wird den Kantonen, parallel zur Vernehmlassung, mit separater Anhörung zur Stellungnahme unterbreitet.

Der Verordnungsentwurf legt ferner die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die mit ausländischen Transparenzregelungen vergleichbare Berichterstattung sichert den Erhalt attraktiver Rahmenbedingungen für strukturschwache Schweizer Regionen.

Die Schaffung von Lehrstellen soll gefördert werden, indem diese formell als normale Arbeitsverhältnisse angerechnet und unterstützt werden. Neu sollen geplante Ausbildungsmöglichkeiten bei der Gesuchsbeurteilung berücksichtigt werden.

Eine Expertengruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) begleitete die Reformarbeiten. In der Expertengruppe waren, nebst dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA), die Generalsekretariate der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) sowie von der VDK und FDK nominierte kantonale Fachexperten aus den Steuerverwaltungen, den Volkswirtschaftsdirektionen und den Wirtschafts- und Standortförderungsstellen vertreten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juli 2015. Die Verordnung soll voraussichtlich am 1. Juli 2016, zusammen mit der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden, in Kraft treten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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