Verordnung und Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens modernisiert

Bern, 12.06.2015 - Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die revidierte Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Revision werden die Verordnung, und somit die Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens, präzisiert und modernisiert. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Mit dem Bericht über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen vom 20. November 2013 hat der Bundesrat unter anderem eine Änderung der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (Verordnung) hinsichtlich technischer Anpassungen und Präzisierungen beschlossen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die revidierte Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen.

Mit der Revision werden die Verordnung, und somit auch die Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens, präzisiert und modernisiert. Die Revision betrifft schwergewichtig folgende drei Punkte:

  1. Die Sorgfaltspflicht der Bürgschaftsorganisationen wird präziser in der Verordnung geregelt;
  2. Gemäss gängiger Praxis übernimmt der Bund neben dem eigentlichen Kreditausfall auch weitere Kosten, die bei einem Verlust anfallen (Zinsen, Bankgebühren). Die Übernahme dieser Kosten wird in der Verordnung explizit und kostenneutral geregelt;
  3. Einzelne substanzielle Punkte der bisherigen Erläuterungen werden in die Verordnung aufgenommen.

Die Änderungen sind vorwiegend technischer Natur, betreffen nur die Bürgschaftsorganisationen und haben keine finanzielle Auswirkung auf die Bundesfinanzen. Aufgrund ihrer untergeordneten Tragweite wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet und gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren eine Anhörung durchgeführt.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 29. Oktober 2014 die Anhörung zum Entwurf einer Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen eröffnet. Die Anhörung wurde auf der Internetseite der Bundesverwaltung bekannt gegeben und dauerte bis am 9. Januar 2015. Insgesamt haben 33 Anhörungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht.

Über die Ergebnisse der Anhörung wurde ein Bericht erstellt und veröffentlicht. Die Revision ist auf breite Zustimmung gestossen und wurde von den Anhörungsteilnehmenden begrüsst. Insgesamt sind 16 unterschiedliche Änderungsanträge eingetroffen, fünf davon wurden vollständig und zwei teilweise berücksichtigt.

Als Anliegen wurde die Streichung des Verbotes einer parallelen Bürgschaftsvergabe zu Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) oder andere Finanzhilfen des Bundes (Art. 4) für dieselben Vorhaben, oder die Etablierung einer zentralen Stelle, welche die Angemessenheit der Kumulation und die wirtschaftliche Tragbarkeit prüft, verlangt. Diese Vorschläge würden gegen Artikel 12 des Subventionsgesetzes verstossen oder das aktuelle etablierte Gouvernanzsystem mit der Überwachung beim SECO und den Vollzug bei den Bürgschaftsorganisationen prinzipiell in Frage stellen. Zudem beinhalten beide Änderungsanträge eine weitreichende Änderung gegenüber der bisherigen Verordnung, was nicht der Zielsetzung der vorliegenden Revision entspricht. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die beiden genannten Anliegen ab.

Verschiedene Anhörungsteilnehmenden betrachten Leasinggeschäfte als eine wichtige und hilfreiche Art von Krediten für KMU. Deshalb beantragen sie, dass neu die Gewährung von Bürgschaften für solche Arten von Geschäften in Zukunft erlaubt wird. Der Anwendungsbereich des Bürgschaftswesens würde ausgeweitet und die vorgesehene Kostenneutralität nicht gewahrt. Dies wäre ebenfalls eine weitreichende Änderung gegenüber der bisherigen Verordnung und würde nicht dem Auftrag des Bundesrates gemäss dem Bericht über das
Bürgschaftswesen entsprechen.

Die totalrevidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit der Totalrevision wird die bisherige Verordnung ersetzt wie auch die Erläuterungen.

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen
KMU können dank des Systems des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, das der Bund mit Bürgschaftsgenossenschaften partnerschaftlich trägt, von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren.

In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften (BG Mitte, BG Ost und Cautionnement romand) sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (SAFFA). Sie bürgen für Kredite in der Höhe bis zu 500 000 Franken. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Genossenschaften zu 65 Prozent und unterstützt sie mit einem Verwaltungskostenbeitrag.


Adresse für Rückfragen

Martin Godel, Leiter KMU-Politik, Direktion für Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO,
Tel. 058 462 29 61



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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