Bundesrat will Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessern
Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat hat am 23. November 2016 einen Bericht mit konkreten Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen und vom Bundesrat beschlossenen neun Massnahmen zur Umsetzung eines Aktionsplans ist es, die Qualität und die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeit zu erhöhen. Durch die verstärkte Schulung der Kontrollorgane und einen Ausbau der finanziellen Unterstützung für die Kontrolltätigkeit in einzelnen Kantonen hatte das SECO den Vollzug in den letzten Jahren gemeinsam mit Sozialpartnern und Kantonen bereits erfolgreich verbessert.
Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis Ende Februar 2017 eine Änderung der Entsendeverordnung vorzubereiten und anschliessend in die Vernehmlassung zu geben. Die Verordnung sieht aktuell 27‘000 Kontrollen pro Jahr vor. Neu sollen sie um 30 Prozent auf 35.000 erhöht werden. Mit einer Erhöhung soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden, ohne gleichzeitig das Ziel eines risikobasierten Kontrollansatzes und einer stetigen Verbesserung der Kontrollqualität zu gefährden.
Der Aktionsplan sieht neben anderen Massnahmen vor, dass künftig die zuständigen kantonalen Stellen und die paritätischen Organe von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen angehalten werden, vermehrt eine auf Risikoanalysen basierende Kontrollstrategie zu verfolgen. In Kantonen und Branchen, wo die Kontrolltätigkeit an Kontrollvereine delegiert werden, muss eine sachgerechte Steuerung und Aufsicht gewährleistet werden. Die Kontrolltätigkeit soll effizient ausgestaltet werden, damit eine rasche Bearbeitung der Einzelfalldossiers sichergestellt ist.
Um den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu verbessern, hatte der Bundesrat am 18. Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe „zum Verbesserungsbedarf von Vollzug und Missbrauchsbekämpfung der flankierenden Massnahmen“ eingesetzt. Am 4. März 2016 verabschiedete er einen von der Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes – ausgearbeiteten Aktionsplan. Zudem beauftragte das WBF die Arbeitsgruppe, den Plan zu konkretisieren und dem Bundesrat im Herbst 2016 Bericht zu erstatten.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 wurden die flankierenden Massnahmen mehrmals revidiert. Das WBF (SECO) und die Vollzugsorgane sind bestrebt, die Effizienz und die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen fortlaufend zu verbessern.
So wurden beispielsweise im Jahr 2012 neue Massnahmen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit, zur Sanktionierung von Verstössen gegen Normalarbeitsverträge und zur erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung von Vollzugskostenbeiträgen und Sanktionen aus Gesamtarbeitsverträgen erlassen. Zusätzlich wurde die Subunternehmerhaftung für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe eingeführt. Im Jahr 2016 erhöhte das Parlament die Sanktion im Entsendegesetz von 5'000 auf 30‘000 Franken und regelte die Voraussetzungen für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen.
Der Vollzug der flankierenden Massnahmen wird vom Bund mitfinanziert. Der Bundesrat beschloss im Frühjahr 2014, die finanziellen Mittel zu erhöhen, wenn die arbeitsmarktliche Situation in einem Kanton oder einer Branche vermehrte Kontrollen rechtfertigt.
Für die eigentliche Vollzugstätigkeit haben Bund und Vollzugsorgane einen Musterprozess geschaffen und regelmässige Schulungen eingeführt. Seit 2013 führt der Bund Audits durch. Die daraus gewonnen Erkenntnisse tragen ebenfalls wesentlich zu einer Optimierung des Vollzugs bei.
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Letzte Änderung 31.05.2023
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