Bundesrat verabschiedet totalrevidierte Verordnung über Schweiz Tourismus

Bern, 02.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 die totalrevidierte Verord-nung über Schweiz Tourismus gutgeheissen. Mit der Totalrevision werden die Voll-zugsbestimmungen von Schweiz Tourismus modernisiert und Governance-Fragen klar geregelt. Zudem wird eine Maximalhöhe für den Lohn des Direktors von Schweiz Tourismus eingeführt. Die Totalrevision fördert die Weiterentwicklung von Schweiz Tourismus sowie die Wahrnehmung der Aufsicht des Bundes.

Mit der Totalrevision der Verordnung über Schweiz Tourismus werden notwendige Anpassungen an übergeordnetes Bundesrecht vollzogen sowie Organisations- und Governance- Fragen bei Schweiz Tourismus klar geregelt. Unter anderem werden Bestimmungen zur Revisionsstelle der Organisation angepasst und es werden Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten und zur Stärkung der Transparenz bei der Entlohnung von Leitungsgremien aufgenommen.

Im Rahmen der Verordnungsrevision wird im Weiteren - in Anwendung von Governance-Grundsätzen des Bundes - festgehalten, dass zukünftig bei Schweiz Tourismus auf eine Genehmigung des Personal- und des Geschäftsreglements durch den Bundesrat verzichtet wird. Damit wird die Rollenteilung zwischen dem Bund und Schweiz Tourismus präzisiert.

Änderungen bei der Entlohnung

Die Totalrevision bewirkt auch Änderungen bei der Entlöhnung. Die Kompetenz zur Festlegung des Lohnes des Direktors bleibt beim Vorstand von Schweiz Tourismus. Neu wird in der Verordnung ein Höchstlohn festgehalten. Dazu hat der Bundesrat eine flexible Bandbreite festgelegt. Der Basislohn soll innerhalb der Lohnklassen 34 und 37 liegen. Der leistungsabhängige Bonus darf 2.5 Monatslöhne nicht übersteigen.

Auch für Schweiz Tourismus gilt zukünftig die vom Bundesrat am 23. November 2016 für oberste Kader bundesnaher Unternehmen und Anstalten beschlossene Regelung, dass die Nebenleistungen maximal 10 Prozent des Basislohnes betragen dürfen. Schweiz Tourismus erfüllt diese Vorgabe bereits heute. Die Organisation nahm bisher auf freiwilliger Basis am jährlichen Kaderlohnreporting des Bundesrates teil; zukünftig ist sie dazu verpflichtet.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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