Unternehmen und Menschenrechte: Bericht und nationaler Aktionsplan

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 einen Bericht mit einem nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die über eine solche Strategie zur Förderung der Kohärenz zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschenrechten verfügen.

Die vom Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedeten Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Pfeilern:
- der Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen,
- der Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren,
- angemessene und wirksame Beschwerdeverfahren bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure vorzusehen.

Die Leitprinzipien der UNO bilden die regulatorische Grundlage für die verschiedenen Aktivitäten der Unternehmen aus einer Menschenrechtsperspektive.
Der Bericht des Bundesrates wurde in Erfüllung des Postulats 12.3503 von Nationalrat Alec von Graffenried vom Juni 2012 erstellt. Die Strategie konzentriert sich auf die Verantwortung des Staates; darunter fallen Fragen zum Schutz der Menschenrechte und Beschwerdeverfahren. Sie enthält fünfzig Instrumente zur Förderung der Einhaltung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen, die im In- und Ausland tätig sind. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Thematik Unternehmen und Menschenrechte im Rahmen politischer Konsultationen oder die Sensibilisierung von Unternehmen durch die schweizerischen Auslandsvertretungen.
Der Bericht war Gegenstand breiter Konsultationen bei Wirtschaftskreisen, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartnern sowie Hochschulen und Forschungsinstituten. Die in der Strategie vorgeschlagenen Massnahmen sollen auf einer Vier-Jahres-Basis – analog zur Legislaturperiode – umgesetzt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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