Vernehmlassung zum Bürgschaftswesen

Bern, 05.04.2017 - Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen sowie zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum eröffnet. Künftig sollen Bürgschaften im Rahmen des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens bis zu einer Million Franken gewährt werden können. Das Instrument der Bürgschaften und Zinskostenbeiträge im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum soll abgeschafft werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.

Die 2016 vom Parlament angenommene Motion Comte (15.3792) «Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU» verlangt eine Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Sie verlangt eine Anpassung der Regelung bezüglich der Bürgschaftslimite. Die Gesetzesrevision wird zum Anlass genommen, um weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25) beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:

  • Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken
  • Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  • Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter

Aufgrund ihrer inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen wird neben der Teilrevision in der gleichen Botschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum (SR 901.2) vorgeschlagen. Dies ist ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er Jahren zur Förderung des Gewerbes im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, welches seit der Einführung der Neuen Regionalpolitik des Bundes 2008 als regionalpolitisches Instrument keine nennenswerte Bedeutung mehr hat.

Infolge der selber beschlossenen Liquidation des Vollzugsorgans „Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz“ (GBZ) und des starken Rückgangs des Bürgschaftsvolumens, soll das Instrument abgeschafft werden. Die laufenden Bürgschaftsgeschäfte und Zinskostenbeitragsgeschäfte werden bis zu deren ordentlichen Abschluss weitergeführt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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