Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 15.08.2017 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. August 2017 die Personenliste in Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Der Eintrag einer natürlichen Person wurde mit zusätzlichen Informationen ergänzt sowie drei Personen und drei Unternehmen neu in den Anhang aufgenommen. Weitere 48 Einträge wurden aktualisiert. Die Massnahmen treten am 15. August 2017 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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