Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 22.09.2017 - Die bereits bestehenden Einträge des Anhangs 5 der Verordnung wurden in der Datenbank SESAM aktualisiert und mit der UNO-Sanktionsliste harmonisiert. Im Rahmen dieser Anpassung wurden keine natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen neu in Anhang 5 aufgenommen oder aus diesem gelöscht. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.
http://www.seco.admin.ch/saktionen-iranAdresse für Rückfragen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch
Herausgeber
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch
Letzte Änderung 30.01.2024
Kontakt
Medienanfragen
Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch
Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail